Umwertungen anlegen

Vorgehensweise

Zum Anlegen von Umwertungen gehen Sie folgendermaßen vor:

Wählen Sie Anfang des Navigationspfads Rechnungswesen Navigationsschritt Controlling Navigationsschritt Kostenstellenrechnung Navigationsschritt Planung Navigationsschritt Planungshilfen Navigationsschritt Umwerten Navigationsschritt Kosten Navigationsschritt Zusätze Navigationsschritt Umwertung Navigationsschritt Anlegen/Ändern Ende des Navigationspfads.

Geben Sie im Anforderungsbild folgende Daten ein:

  • Bezeichnung der Umwertung

  • Geschäftsjahr

  • Periode von, Periode bis

  • Version

  • Geben Sie im Auswahlbild die Kostenstellen und Kostenarten ein, die Sie umwerten möchten. Hierbei können Sie sowohl Einzelwerte als auch Intervalle als auch eine Gruppe angeben.

Hinweis Hinweis

Wenn Sie eine Umwertung mit einer Kostenartengruppe definiert und gespeichert haben und diese Kostenartengruppe in der Gruppenpflege nachträglich ändern, zeigt das SAP-System bei nochmaligem Aufrufen der Umwertungsdefinition zwar die geänderte Kostenartengruppe an. Auf der Datenbank sind jedoch die ursprünglichen Werte erhalten geblieben. Sie sollten daher vor dem Ausführen der Umwertung mit der geänderten Kostenartengruppe nochmals in die Definition der Umwertung verzweigen und die Drucktaste Definition wählen und nochmals Sichern. Nur dann führt das System die Umwertung mit der aktualisierten Kostenartengruppe durch.

Ende des Hinweises

Legen Sie die Umwertungsprozentsätze für Kosten und/oder Verbrauch fest.

Weitere Informationen zum Anlegen von Umwertungen finden Sie auch im Einführungsleitfaden der Kostenstellenrechnung unter Anfang des Navigationspfads Planung Navigationsschritt Planungshilfen Navigationsschritt Umwertung definieren Ende des Navigationspfads.

Umwertungen löschen

Umwertungen können Sie jederzeit löschen. Hierfür wählen Sie Anfang des Navigationspfads Planung Navigationsschritt Planungshilfen Navigationsschritt Umwerten Navigationsschritt Kosten Navigationsschritt Zusätze Navigationsschritt Umwertung Navigationsschritt Löschen Ende des Navigationspfads.

Achtung Achtung

Bevor Sie bestehende Umwertungsdefinitionen löschen, sollten Sie darauf achten, dass alle mit diesen Umwertungsdefinitionen durchgeführten Umwertungen storniert werden, da nach dem Löschen der Definitionen eine Stornierung nicht mehr möglich ist.

Ende der Warnung.