Beispiel zur Splittung nach Kontierung einer Leistungsart Soll |
Ist |
1. Splittungs-schritt |
2. Splittungs-schritt |
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Kostenstelle 4200 |
100 DM |
500 DM |
100 DM |
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Leistungsart 1420 |
200 DM |
200 DM |
250 DM |
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Leistungsart 1422 |
200 DM |
200 DM |
250 DM |
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Summe |
500 DM |
500 DM |
500 DM |
500 DM |
Von den Sollkosten in Höhe von 500 DM wurden 100 DM auf die Kostenstelle 4200 und je 200 DM auf deren Leistungsarten 1420 und 1422 gebucht. Im Ist wurden 500 DM leistungsunabhängige Kosten auf die Kostenstelle 4200 gebucht.
Im ersten Splittungsschritt werden die leistungsunabhängigen Kosten anhand der Sollkosten auf die Leistungsarten 1420 und 1422 gesplittet. Es verbleiben noch 100 DM als leistungsunabhängige Kosten auf der Kostenstelle 4200.
Im zweiten Splittungsschritt werden diese 100 DM anhand von Äquivalenzziffern auf die Leistungsarten gesplittet. Im Beispiel erfolgt die Splittung zu gleichen Teilen auf die Leistungsarten 1420 und die Leistungsart 1422.
Soll |
Ist |
1. Splittungs-schritt |
2. Splittungs-schritt |
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Kostenstelle 4200 |
100 DM |
300 DM |
100 DM |
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Leistungsart 1420 |
200 DM |
200 DM |
200 DM |
250 DM |
Leistungsart 1422 |
200 DM |
200 DM |
250 DM |
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Summe |
500 DM |
500 DM |
500 DM |
500 DM |
Die Buchung der Sollkosten erfolgt wie im ersten Teil. Im Ist wurden 300 DM auf die Kostenstelle 4200 und 200 DM direkt auf deren Leistungsart 1420 gebucht.
Im ersten Splittungsschritt wird die Leistungsart 1420 der Kostenstelle 4200 nicht berücksichtigt. Dabei wird angenommen, daß alle Kosten auf die Leistungsart 1420 der Kostenstelle 4200 direkt kontiert wurden. Die 300 DM werden anhand der Sollkosten auf die Leistungsart 1422 gesplittet. Es verbleiben noch 100 DM als leistungsunabhängige Kosten auf der Kostenstelle 4200.
Im zweiten Splittungsschritt werden diese 100 DM anhand von Äquivalenzziffern auf die Leistungsarten gesplittet. Hierbei werden nun auch die direkt kontierten Leistungsarten berücksichtigt. Im Beispiel erfolgt die Splittung zu gleichen Teilen auf die Leistungsarten 1420 und die Leistungsart 1422.