Kumulierte Verarbeitung von ZyklenUmlagen , Verteilungen oder periodische Umbuchungen werden üblicherweise periodengerecht durchgeführt, d.h. die in einer Periode auf einem Sender gebuchten Werte werden aufgrund der Bezugsbasen verrechnet, die in dieser Periode erfaßt worden sind.
Unterliegen die Bezugsbasen oder die zu verrechnenden Beträge des Senders starken Schwankungen, ist bei der periodengerechten Verarbeitung eine verursachungsgerechte Zuordnung der verrechneten Kosten nicht möglich. Durch eine kumulierte Verarbeitung der Bezugsbasen bzw. der Werte des Senders können diese Schwankungen ausgeglichen werden. Die kumulierte Verarbeitung glättet die Verrechnungen über die Perioden.
Beispiel
Ein Zeitschriften-Verlag produziert sowohl Zeitschriften, die ein oder mehrmals pro Monat erscheinen und solche, die in größeren Zeiträumen erscheinen. Die Verwaltungskosten werden auf die Kostenstellen umgelegt, wobei der Monatsumsatz als Bezugsgröße dient.
Bei einer nicht kumulierten Umlage werden Zeitschriften in den Monaten, in denen sie nicht erscheinen, auch nicht mit Gemeinkosten belastet. Dennoch führt deren Produktion auch in solchen Monaten zu Verwaltungskosten. Mit diesen Verwaltungskosten werden die mindestens einmal pro Monat erscheinenden Zeitschriften zusätzlich belastet. Über einen längeren Zeitraum tragen damit die mindestens einmal pro Monat erscheinenden Zeitschriften einen zu großen, die übrigen einen zu geringen Anteil der Verwaltungskosten.
Bei der kumulierten Umlage wird die Verrechnung der Verwaltungskosten über die Monate geglättet. Zeitschriften, die in einem Monat nicht erscheinen, werden dann gemäß ihrem Anteil am kumulierten Umsatz mit Verwaltungskosten belastet.
In einigen Ländern sind Glättungen bei Verrechnung rechtlich vorgeschrieben. Die kumulierte Verrechnung bietet eine Möglichkeit, diesen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Darüber hinaus gibt es Auftraggeber (z.B. öffentliche Auftraggeber), die eine Glättung verlangen, um Manipulationsmöglichkeiten beim Aufwand auszuschließen.
Um eine kumulierte Verarbeitung sinnvoll durchzuführen,
müssen die Sender-Empfänger-Beziehungen innerhalb des Geschäftsjahres stabil sein.
Sie dürfen Sender oder Empfänger innerhalb des Geschäftsjahres nicht löschen. Das System prüft bei der Ausführung einer kumulierten Verarbeitung diese Bedingung.
Wenn Sie Sender oder Empfänger löschen, die in den Vorperioden vorhanden waren, in der aktuellen Periode aber aufgrund von Stammdatenprüfungen oder Zyklusänderungen nicht mehr gültig oder vorhanden sind, führt dies zu fehlerhaften Verrechnungen.
Eine Vergrößerung des Verrechnungsnetzes ist jedoch unkritisch.
sollte die Senderregel gebuchte Beträge und die Empfängerregel variable Anteile
verwendet werden.
Nur mit dieser Regelkombination erfolgt auch tatsächlich eine Kumulierung auf Sender-
und
Empfängerseite
.
Hinweis
Ein Sammelstart von kumulierten und nicht kumulierten Zyklen ist nicht möglich.
Ausführung der kumulierten Verarbeitung
Wird ein Zyklus kumuliert ausgeführt, werden die bis zur aktuellen Periode gebuchten Senderbeträge aufgrund von Bezugsbasen an die Empfänger verrechnet. Die kumulierte Verarbeitung kumuliert immer ab der Periode 1.
Auch die ermittelten Verrechnungsbeträge werden pro Empfänger kumuliert und abzüglich der bereits in den Vorperioden auf den jeweiligen Empfänger verrechneten Beträge in der aktuellen Periode gebucht. Die Buchungen der Vorperioden werden somit nicht verändert.
Hinweis
Es werden nur die Beträge auf den Empfängern berücksichtigt, die in den Vorperioden auch mittels der entsprechenden kumulierten Verarbeitung gebucht wurden.
Wenn Sie eine kumulierte Verarbeitung für ein Periodenintervall durchführen und Zyklen ab der Bis-Periode bereits verbucht haben, so storniert das SAP-System alle Perioden von der Bis-Periode bis einschließlich der letzten verbuchten Periode. Das System gibt online eine Meldung zur Bestätigung aus. Im Hintergrund erfolgt eine protokollierende Meldung.
Achtung
Das Kennzeichen
kumuliert
sollte im laufenden Geschäftsjahr nicht geändert werden.
Die Normierung negativer Bezugsbasen wird nur auf die kumulierte Gesamtbezugsbasis für einen Empfänger angewendet, nicht auf die Werte der Bezugsbasen in den einzelnen Perioden (siehe: Normierung negativer Bezugsbasen ).
Für die Umlage in die Komponente
Ergebnis- und Marktsegmentrechnung
(CO-PA) wird eine eingeschränkte Form der kumulierten Verrechnung angeboten. Die gebuchten Senderwerte werden periodengerecht in die Ergebnis- und Marktsegmentrechnung verrechnet, die Bezugsbasen werden jedoch über die Perioden kumuliert. Daher erfolgt keine Glättung der verrechneten Senderbeträge über die Perioden, jedoch eine Glättung der Bezugsbasen für die Verrechnung von den Sendern auf die Empfänger.
Stornieren der kumulierten Verarbeitung
Wollen Sie eine kumulierte Verarbeitung stornieren, so muß aufgrund der periodenübergreifenden Arbeitsweise die Stornierung bis einschließlich der letzten verbuchten Periode durchgeführt werden.
Bei der Online-Ausführung kann über ein Dialogfenster die Stornierung der nachfolgenden bereits verbuchten Perioden veranlaßt werden. Wenn nachfolgende Perioden bereits verbucht sind, wird die Stornierung nicht im Hintergrund durchgeführt.
Beispiel
Sie wollen in der Periode 3 einen kumulierten Zyklus stornieren, die Perioden 1 bis 5 wurden aber bereits verbucht. Eine Stornierung der Periode 3 ist nur zusammen mit einer Stornierung der Perioden 4 und 5 möglich.
Siehe auch: Beispiel für eine kumulierte Verarbeitung