Telefonkosten in der Finanzbuchhaltung erfassen

  1. Zur Erfassung der Buchungen in der Finanzbuchhaltung wählen Sie im Menü Anfang des Navigationspfads Rechnungswesen Navigationsschritt Finanzwesen Navigationsschritt Hauptbuch Navigationsschritt Buchung Navigationsschritt Sachkontenbuchung. Ende des Navigationspfads

  2. Wegen der einfacheren Kontierbarkeit erfassen Sie die Telefonkosten innerhalb der Finanzbuchhaltung zunächst mit der Kontierung der von Ihnen angelegten Sammelkostenstelle.

    Hinweis Hinweis

    Wenn Sie aufgrund der Rechnung über detaillierte Angaben verfügen, können Sie die Telefonkosten auch bereits beim Rechnungseingang in der Finanzbuchhaltung direkt auf die kostenverursachenden Kostenstellen buchen. In diesem Fall ist keine Verrechnung der Telefonkosten in der Kostenstellenrechnung nötig.

    Ende des Hinweises