Telefonkosten in der Finanzbuchhaltung erfassen Zur Erfassung der Buchungen in der Finanzbuchhaltung wählen Sie im Menü
Wegen der einfacheren Kontierbarkeit erfassen Sie die Telefonkosten innerhalb der Finanzbuchhaltung zunächst mit der Kontierung der von Ihnen angelegten Sammelkostenstelle.
Hinweis
Wenn Sie aufgrund der Rechnung über detaillierte Angaben verfügen, können Sie die Telefonkosten auch bereits beim Rechnungseingang in der Finanzbuchhaltung direkt auf die kostenverursachenden Kostenstellen buchen. In diesem Fall ist keine Verrechnung der Telefonkosten in der Kostenstellenrechnung nötig.