Abbilden von Regressen (neue Funktion)Sie können im Schaden-/Leistungssystem verschiedene Geschäftsprozesse abwickeln, die unter dem Begriff ‚Regress’ zusammenfasst sind. Regress meint hier den Rückgriff des Ersatzpflichtigen (Versicherungsunternehmen) auf einen Dritten (Regressschuldner).
Typische Regresssachverhalte sind:
Sach- und Rechtslageregress
Der Versicherte erleidet einen Schaden, der durch einen Dritten verursacht wurde. Das Versicherungsunternehmen fordert einen Teil seiner Ersatzleistungen zurück .
Regress gegen Mitverursacher
Der Versicherte verursacht gemeinsam mit einem Anderen (Mitverursacher) einen Schaden bei einem Dritten. Das Versicherungsunternehmen fordert einen Teil der Ersatzleistungen zurück.
Regress wegen Obliegenheitsverletzung
Der Versicherte verursacht einen Schaden bei einem Dritten. Aufgrund einer Obliegenheitsverletzung des Versicherten (z. B. Fahrerflucht) kann das Versicherungsunternehmen einen Teil der Ersatzleistungen vom Versicherten zurückfordern.
Im weiteren Sinne gehören auch die folgenden Sachverhalte zum Regress, da es sich ebenfalls um Rückforderungen handelt:
Rückforderung Selbstbehalt
Der Versicherte verursacht einen Schaden bei einem Dritten, den das Versicherungsunternehmen in voller Höhe zahlen muss. Das Versicherungsunternehmen fordert den Selbstbehalt vom Versicherten zurück.
Überzahlungsrückforderung
Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherten versehentlich oder aufgrund fehlerhafter Angaben zu viel ausgezahlt und fordert den zu viel gezahlten Betrag wieder zurück.
Die grundsätzliche Vorgehensweise bei Regressen umfasst folgende Schritte:
Anlage eines Schaden-/Leistungsfalles mit mindestens einem Teilfall
Anlage eines Regresses
Kopfdaten: Erfassung allgemeiner Regressdaten, wie Regressart, Regressgrund und Regressschuldner
Regresspositionen: Zuordnung von Teilfällen. Dadurch wird kenntlich gemacht, welche Teilfälle über einen Regress abgehandelt werden. Für jeden Teilfall kann eine Regressreserve gesetzt werden.
Einleitung des Regresses
Benachrichtigung des Regressschuldners, dass gegen ihn Forderungen erhoben werden. Dies kann für die Wahrung von Verjährungsfristen relevant sein.
Durchführung von Zahlungen
Forderung zum Regress anlegen
Kopfdaten erfassen
Forderungspositionen anlegen
Zahlungspositionen zuvor geleisteter Zahlungen übernehmen
Manuelle Forderungspositionen anlegen (z. B. die Forderung einer Regressbearbeitungsgebühr)
Benachrichtigung des Regressschuldners über die angelegte Forderung
Mitteilung der Forderungshöhe
Mitteilung der Forderungspositionen
Forderung in das Inkassosystem buchen
Rückmeldung über den Geldeingang zu den Regressforderungen
Teilweiser Geldeingang
Vollständiger Geldeingang
Storno des Geldeingangs (z. B. bei geplatztem Scheck)
Bei Bedarf: Anlegen weiterer Forderungen
Schließen des Regresses, wenn keine offenen Forderungen mehr bestehen

Wenn Sie Regresspositionen angelegt haben, setzt das System automatisch die entsprechenden Regressreserven. Sobald Sie den Regress schließen, wird auch die Regressreserve auf null gesetzt.
Wenn Sie eine Regressforderung buchen, wird ein Beleg zu einem neuen offenen Posten im Inkasso/Exkasso-System von SAP erzeugt.
Bei Ausgleich bzw. teilweisem Ausgleich eines Beleges wird auch der offene Posten entsprechend ausgeglichen und der eingegangene Betrag in die Regressforderung im Fall aufgenommen.
KFZ-Versicherung
Eine dritte Partei verursacht einen Schaden. Es liegt eine Kasko- oder Teilkasko-Deckung vor. Das Versicherungsunternehmen zahlt dem Versicherungsnehmer zunächst den ihm entstandenen gedeckten Schaden ohne Berücksichtigung der Schuldfrage. Anschließend schickt es dem Verursacher oder seiner Versicherung eine Mitteilung über die Geldanforderung und nimmt so den Verursacher in Regress.
Für das Inkasso können unterschiedliche Strategien verfolgt werden:
Der Verursacher ist versichert: Sein Versicherungsunternehmen wendet sich an das Versicherungsunternehmen des Geschädigten.
Der Verursacher ist nicht oder nur unzureichend versichert. Die Forderung kann dann z. B. an eine Inkassoagentur abgetreten (verkauft) werden.