Ermittlung des budgettragenden Elementes: Verfahren mit BudgetträgerWenn Sie Budgetträger im Budgetstrukturplan definiert haben, haben Sie zwei Möglichkeiten, das Verhalten der Verfügbarkeitskontrolle (AVK) auszusteuern.
Suche nach dem ersten Budgetträger
Dabei geht das System davon aus, daß jedes Element, das als Budgetträger definiert worden ist, auch Budget erhalten hat. Wenn ein Budgetträger kein Budget erhalten hat, prüft die Verfügbarkeitskontrolle gegen Null. Das System sucht nicht nach einem übergeordneten Budgetträger, für den Budget vergeben wurde, sondern löst die den Einstellungen entsprechenden Aktionen aus.
Dies ist die im Standard ausgelieferte Funktionsweise.
Suche innerhalb der Hierarchie nach oben nach dem ersten Budgetträger, der Budget erhalten hat.
Wenn Sie diese Funktionsweise wählen wollen, müssen Sie im Customizing des
Haushaltsmanagements
die entsprechende Einstellung vornehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden
Haushaltsmanagement
unter
Beispiel: Ermittlung des budgettragenden Elementes
Die AVK ermittelt ausgehend von der bei der Buchung angegebenen Finanzstelle (Sekretariat) und Finanzposition (Computerbedarf) in der Hierarchie den ersten Budgetträger in folgenden Schritten:
Innerhalb der Finanzstelle (Sekretariat) die jeweils höhere Finanzposition (EDV) bis zur Top-Finanzposition (Sachausgaben).
In der Finanzstellenhierarchie die jeweils nächst höhere Finanzstelle (Abteilung 1), beginnend mit der kontierten Finanzposition (Computerbedarf).
Wenn Sie mit der Standardeinstellung arbeiten, ermittelt die AVK im obigen Beispiel das Element " Abteilung 1/EDV " als budgettragendes Element. "Abteilung 1/EDV" ist der erste Budgetträger.
Wenn Sie im Customizing festgelegt haben, daß die Prüfung der AVK auf dem ersten Budgetträger mit Budget erfolgen soll, sucht die Verfügbarkeitskontrolle in der Hierarchie nach oben weiter nach dem ersten Budgetträger, der Budget erhalten hat. In obigem Beispiel ist der erste Budgetträger mit Budget das Element " Abteilung 1/Sachausgaben " .