Beispiel: Zuordnung Sachkonto-Finanzposition

Ausschlaggebend für die Zuordnung von Sachkonten zu Finanzpositionen ist nicht der kaufmännische Charakter des Sachkontos, sondern seine Position im Prozeßablauf einer Einnahme oder Ausgabe:

Konten, die eine Einnahme oder Ausgabe sachlich begründen, müssen mit einer Finanzposition mit der Steuerung Finanzvorgang 30 /Positionstyp 2 (Einnahme) oder Finanzvorgang 30 /Positionstyp 3 (Ausgabe) verknüpft sein. Nur hieran erkennt das System, daß es sich um eine Einnahme oder Ausgabe handelt. In diesem Sinne begründen auch Material- und Anlagenbestandskonten Ausgaben und benötigen diese Steuerung.

Bank- und Kassenkonten weisen einen Geldbestand aus. Diesen Konten muß eine Finanzposition mit Finanzvorgang 90 und dem Positionstyp 2 oder 3 zugeordnet werden. Scheck- und Bankverrechnungskonten sollten mit dem Finanzvorgang 80 und dem Positionstyp 2 oder 3 ausgesteuert werden. Bei diesen Konten ist die Angabe eines Positionstyps zwar techmisch notwendig, die Ausprägung 2 oder 3 hat in diesem Fall aber keine steuernde Wirkung.

Abstimmkonten für Debitoren und Kreditoren begründen den Status 'Rechnung' und benötigen eine Finanzposition mit dem Finanzvorgang 60 . Eine Differenzierung nach Einnahmen und Ausgaben ist für das System nicht relevant, dient aber der Übersichtlichkeit der Zuordnung.

Das Verrechnungskonto Wareneingang/Rechnungseingang benötigt eine Finanzposition Finanzvorgang 40 /Positionstyp 3 .

Beispielzuordnung Sachkonto- Finanzposition/Steuerungsparameter

Konto

Finanzvorgang

Positionstyp

Erlöse

30

2

Aufwand

30

3

WE/RE

40

3

Scheckverrechnung/Bankverrechnung

80

2/3

Bank/Kasse

90

2/3

Forderungen

60

2

Verbindlichkeiten

60

3

Vorsteuer

30

2

Ausgangssteuer

30

3

Skontoertrag

30

2/3

Skontoaufwand

30

2/3

Preisdifferenzkonten

30

2/3

Vorräte/Anlagen:

   

- Zugang

30

2

- Abgang

30

3