Prüfung der Gültigkeitszeiträume auf Lücken und Überlappungen

Verwendung

Diese Funktion prüft für Versionen eines Objekts sowie für Vorgänger und Nachfolger in der Ersetzung , ob zwischen den Gültigkeitszeiträumen der Versionen bzw. der Vorgänger und Nachfolger Lücken vorhanden sind und ob sich die Gültigkeitszeiträume überlappen. Wenn sich die Gültigkeitszeiträume von Versionen überlappen, passt das System diese in bestimmten Fällen automatisch an. Dadurch können Sie sicherstellen, dass immer nur genau eine Version bzw. ein Objekt gültig ist.

Voraussetzungen

Das System führt die hier beschriebenen Prüfungen und Anpassungen durch, wenn Sie im Customizing der Rezeptverwaltung unter Versionierung einstellen für die Objektart bzw. den Objekttyp in den Feldern Lücke und Überlapp. die Einstellungen Warnung bei Inkonsistenz oder nicht erlaubt, Fehler gewählt haben.

Funktionsumfang

Bei den Prüfungen auf Lücken und Überlappungen berücksichtigt das System nur die Gültigkeitszeiträume, die durch das Gültig-ab- und Gültig-bis-Datum in den Kopfdaten der Versionen und Objekte bestimmt werden. Wenn Sie für ein nicht versioniertes Objekt den Änderungsdienst verwenden, entspricht das Gültig-ab-Datum dem Gültig-ab-Datum des ersten Änderungsstandes und das Gültig-bis-Datum dem Gültig-bis-Datum des letzten Änderungsstandes.

Wenn Sie eine Version anlegen, deren Gültigkeitszeitraum mit dem einer anderen Version überlappen würde, passt das System den Gültigkeitszeitraum der angelegten oder der vorhandenen Version gemäß den folgenden Regeln automatisch an:

Das Gültig-ab-Datum einer Version wird nicht verändert.

Das Gültig-bis-Datum einer Version wird nur verkürzt und nicht verlängert.

Der Status des Objekts, für das der Gültigkeitszeitraum angepasst werden muss, muss eine Änderung erlauben. Das heißt, das anzupassende Objekt hat den Status In Bearbeitung .

Sie müssen die Berechtigung haben, das Objekt zu ändern, für das der Gültigkeitszeitraum angepasst werden muss.

Die Version 1 eines Objekts ist gültig vom 01.01.2002 bis zum 31.01.2002. Sie legen die Version 2 des Objekts an, die vom 15.01.2002 bis zum 30.04.2002 gültig ist. Daraufhin verkürzt das System automatisch die Gültigkeit der Version 1 auf den Zeitraum 01.01.2002 bis 14.01.2002.

In den folgenden Fällen passt das System die Gültigkeitszeiträume nicht an:

Sie legen eine Version an und das System stellt fest, dass sich der Gültigkeitszeitraum mit dem einer anderen Version überlappt. Das System kann jedoch den Gültigkeitszeitraum nicht automatisch anpassen, da z. B. der Status des Objekts eine Änderung verbietet.

Sie legen eine Version an und das System stellt fest, dass eine Lücke zum Gültigkeitszeitraum einer anderen Version entsteht. Da gemäß den beschriebenen Regeln ein Gültigkeitszeitraum nur verkürzt und nicht verlängert werden kann, korrigiert das System die Gültigkeitszeiträume nicht.

Sie legen eine Ersetzung an und das System stellt fest, dass eine Lücke oder Überlappung in den Gültigkeitszeiträumen zwischen dem Vorgänger und Nachfolger entsteht.

Die folgende Grafik zeigt, wann das System Gültigkeitszeiträume anpasst:

Aktivitäten

Wenn das System die Gültigkeitszeiträume nicht automatisch anpasst, bestimmen Ihre Einstellungen im Customizing (siehe Voraussetzungen ) das weitere Vorgehen:

Wenn Sie die Einstellung Warnung bei Inkonsistenz gewählt haben, sind Lücken oder Überlappungen möglich, Sie erhalten jedoch eine Warnung.

Wenn Sie die Einstellung nicht erlaubt, Fehler gewählt haben, erhalten Sie bei einer Lücke oder Überlappung eine Fehlermeldung. Sie müssen dann die Gültigkeitszeiträume korrigieren, bevor Sie die Version oder Ersetzungsbeziehung anlegen können:

Wenn Sie eine Version eines Objekts anlegen, geben Sie einen Gültigkeitszeitraum ein, der an den Gültigkeitszeitraum der früheren Version anschließt, oder korrigieren Sie deren Gültigkeitszeitraum entsprechend.

Wenn Sie eine Ersetzung vornehmen wollen, geben Sie einen Vorgänger ein, dessen Gültigkeitszeitraum vor dem des Nachfolgers liegt und direkt an dessen Gültigkeitszeitraum anschließt oder ändern Sie den Gültigkeitszeitraum des Vorgängers oder Nachfolgers entsprechend.