Verbuchung der Lohnscheine in den LeistungslohnDie Verbuchung der Lohnscheine in den Leistungslohn ist erforderlich, um eine leistungsabhängige Bezahlung der betroffenen Mitarbeiter zu gewährleisten. Dieses betrifft insbesondere Mitarbeiter die im Akkord- oder Prämienlohn abgerechnet werden.
Die erstellten Leistungslohnscheine können anschließend in der Lohnscheinpflege des Leistungslohnes bearbeitet werden.
Die Ergebnisse des Leistungslohnes werden über entsprechende Lohnarten in der Anwendungskomponente
Personalabrechnung
(PA-PAY) berücksichtigt und dann in die Anwendungskomponente
Controlling
(CO) weitergeleitet.
Die Lohnscheine wurden zuvor in der Paarbildung generiert und in der Tabelle WST im Cluster B2 abgelegt.
Die Verbuchung der Lohnscheine in den Leistungslohn wird im Einführungsleitfaden der Zeitwirtschaft über den Arbeitsschritt
Einstellungen zur Paarbildung pflegen
gesteuert.
Sie können dort entscheiden, ob die Verbuchung
abgeschaltet werden soll,
bereits bei der Lohnscheingenerierung stattfinden soll, oder
erst während der Zeitauswertung erfolgen soll.
Im Arbeitsschritt
Verbuchen von BDE-Lohnscheinen
muß das entsprechende Feld aktiviert sein.
Vor der Verarbeitung eines Tages wird der Zustand der Tabelle WST eingefroren, so daß er mit dem Ergebnis nach der Verarbeitung verglichen werden kann. Der Vergleich ergibt, daß neue Lohnscheine generiert wurden oder daß bereits verbuchte Lohnscheine geändert oder gelöscht wurden. Aufgrund dessen werden Lohnscheine zum Hinzufügen oder Löschen in die Schnittstellentabelle IFT2 im Cluster B1 gestellt: Neue Lohnscheine werden als Kopie in die Tabelle gestellt. Für Lohnscheine, die geändert wurden, wird ein Löscheintrag und ein Eintrag zum Hinzufügen erzeugt.
Bei der eigentlichen Verbuchung wird aufgrund der Löscheinträge in der Tabelle IFT2 der früher generierte Leistungslohnschein gelöscht. Neue Lohnscheine werden um die Sollzeiten aus der Logistik ergänzt. Die Sollzeiten werden aufgrund der rückgemeldeten Menge bereitgestellt. Aus den Ist- und Sollzeiten wird gemäß den im Leistungslohn hinterlegten Berechnungsvorschriften der Zeitgrad berechnet. Der Lohnschein ist als ‘generiert’ gekennzeichnet. Der bzw. die Einträge in Tabelle IFT2 werden gelöscht.
Falls bei der Verbuchung festgestellt wird, daß ein zu löschender oder zu ändernder Leistungslohnschein manuell geändert wurde, wird eine Fehlermeldung in Tabelle ERT im Cluster B1 erzeugt. Die Einträge bleiben in der Tabelle IFT2. Der Konflikt muß durch den Zeitsachbearbeiter manuell abgeglichen werden. Dies geschieht im Rahmen der
Fehlerbehandlung
im
Arbeitsvorrat.
Ebenso wird ein Fehler erzeugt, wenn die Verprobung im Leistungslohn nicht erfolgreich ist. In diesem Fall müssen die zugrundeliegenden Arbeitszeitereignisse korrigiert werden. Dies geschieht ebenfalls über die
Fehlerbehandlung
im
Arbeitsvorrat
.