Rüstungs-/Kriegswaffenkontrollpflicht

Definition

Kennzeichnung eines Materials als rüstungs- und/oder kriegswaffenkontrollpflichtig.

Verwendung

Sie können für Material angeben, dass es der Rüstungs- und/oder Kriegswaffenkontrolle unterliegt.

Weitere Informationen dazu finden Sie

  • in der SAP -Bibliothek unter Anfang des Navigationspfads SAPERP Central Component Navigationsschritt Vertrieb (SD) Navigationsschritt Außenhandel/Zoll (SD-FT) Navigationsschritt Gesetzliche Kontrolle (SD-FT-CON) Ende des Navigationspfads

  • im Einführungsleitfaden (IMG) unter Anfang des Navigationspfads Vertrieb Navigationsschritt Außenhandel/Zoll Navigationsschritt Gesetzliche Kontrolle Ende des Navigationspfads

Die Kennzeichnung des Materials nehmen Sie in den Anwendungen zur Bearbeitung von Materialstammsätzen (Transaktionscodes MM01 bzw. MM02) über die Registerkarte Außenhandel: Export vor.