Rüstungs-/Kriegswaffenkontrollpflicht Kennzeichnung eines Materials als rüstungs- und/oder kriegswaffenkontrollpflichtig.
Sie können für Material angeben, dass es der Rüstungs- und/oder Kriegswaffenkontrolle unterliegt.
Weitere Informationen dazu finden Sie
in der
SAP
-Bibliothek
unter
im Einführungsleitfaden (IMG) unter
Die Kennzeichnung des Materials nehmen Sie in den Anwendungen zur Bearbeitung von Materialstammsätzen (Transaktionscodes MM01 bzw. MM02) über die Registerkarte
Außenhandel: Export
vor.