Erstattung von Übernachtungskosten mit Nachweis Für die Erstattung der Gesamtsumme der Übernachtungskosten mit Einzelbelegen gibt es einen reisespezifischen Höchstbetrag. Falls die Gesamtsumme der Übernachtungskosten den Höchstbetrag übersteigt, so wird der Differenzbetrag als Zuschuss erstattet, wenn der Reisende nachweisen kann, dass die Mehrkosten nicht vermeidbar waren.
Der Höchstbetrag für die Gesamtsumme wird folgendermaßen bestimmt:
Im Inland wird in einer Vergleichsrechnung bestimmt, was für die Reise als Übernachtungsgeld zu zahlen wäre, wenn keine Übernachtungsbelege eingereicht worden wären. Die Gesamtsumme dieses Übernachtungsgeldes wird folgendermaßen als Grundlage zur Bestimmung des Höchstbetrages verwendet:
Der Höchstbetrag entspricht dem 3,5-fachen der Gesamtsumme des Übernachtungsgeldes.
Das System berechnet die Gesamtsumme, indem es das Übernachtungsgeld pro Ziel (Feld
Region
) pro Tag ermittelt und die Erstattungsbeträge summiert. Da für die Ermittlung des Höchstbetrages pro Ziel die Region das entscheidende Kriterium ist, müssen diese Höchstbeträge pro Region im Customizing unter
Höchstsätze für öffentl. Dienst D und AT definieren
hinterlegen.
Bei der Erstattung der Übernachtungskosten mit Belegen dürfen Sie das Kennzeichen
Übernachtungsgeld
in den Rahmendaten der Reise
nicht
markieren.
Nach der Eingabe aller Unterkunftsbelege wählen Sie . In einem Dialogfenster zeigt das System die Gesamtsummen der Übernachtungsbelege und der Übernachtungsgelder an. Falls die Gesamtsumme über dem Höchstbetrag liegt, können Sie entscheiden, ob das System die Erstattung der Übernachtungskosten auf den Höchstbetrag begrenzen soll oder ob es die Gesamtsumme der Übernachtungsbelege erstatten soll, indem der Differenzbetrag als Zuschuwss erstattet wird. Die Höhe des Zuschussbetrags, der vom System generiert wird, kann von Ihnen verringert werden, indem Sie den generierten Betrag mit dem geringeren Betrag überschreiben.