Ermittlung der Gebührenstufe in Abhängigkeit von der Reisedauer Das System verwendet die Reisegebührenstufe zur Bestimmung der Tagesgebühr und Nächtigungsgebühr. Sie können festlegen, dass das System die Reisegebührenstufe abhängig von der Dauer der Dienstreise tagesgenau oder am Ende der Dienstreise ermittelt.
Sie müssen hierfür in den Reiseprivilegien (Infotyp 0017)in dem Feld
Erstattungsgruppe-Verpflegung/Unterkunft-unternehmensspezifisch
die Reisegebührenstufe eingeben.
Legen Sie die Konstante NRDRD (z.B. mit dem Langtext
Lesen Gebührenst.tagesgenau)
für die von Ihnen verwendete Reiseregelungsvariante an und füllen Sie das Feld
Anzahl
mit dem Wert
31
31 . Dann wird die Gebührenstufe für Dienstreisen, die nicht länger als 30 Tage dauern, mit dem Wert gelesen, der am Ende der Dienstreise gültig ist (vgl. § 3.4 der Reisegebührenvorschrift).
Für alle Dienstreisen mit einer längeren Reisedauer wird die Gebührenstufe je Erstattungstag gelesen.