Verpflegungsabrechnung Sie möchten die für die Verpflegungsabrechnung die Ermittlung der Tagesgebühren und der Steuerfreibeträge für die Abrechnung von Dienstreisen an die Verwendung durch den öffentlichen Dienst in Österreich anpassen.
Die Ermittlung der Tagesgebühren und der Steuerfreibeträge führt das System auf Basis derEinteilung in 24-Stunden-Intervalle wie folgt durch:
Die Tagesgebühren werden getrennt nach
Tarif 1
und
Tarif 2
aufgrund der RGV-Vorschriften als Drittel (steuerlich als Zwölftel) zusammengefasst. Die Ermittlung der Drittel-Anteile je Tarif basiert auf der Differenzenrechnung nach RGV.
Die Differenzierung der Reiseabschnitte gemäß
Tarif 1
und
Tarif 2
erfolgt aufgrund der unternehmensspezifischen Reiseart. Sie müssen jede unternehmenspezifische Reiseart dem jeweiligen Tarif eindeutig zuordnen. Dies tun Sie im Customizing der Reiseabrechnung unter
Eigenschaften für unternehmensspezifische Reisearten festlegen
.
Abwesenheiten vom Dienstort sowie Aufenthalte im Krankenhaus während der Dienstreise können Sie als Zwischenziel erfassen, wobei Sie einen Krankenhausaufenthalt einem Tarif zuordnen müssen.
Abwesenheiten und Krankenhausaufenthalte werden ebenfalls über eine unternehmensspezifische Reiseart angegeben.
Für Abwesenheiten ordnen Sie im Customizing unter
Eigenschaften für unternehmensspezifische Reisearten definieren
der unternehmensspezifischen Reiseart
Abwesenheit
das Bereichskennzeichen
9
zu.
Tragen Sie dazu zunächst die Krankenhaustarife in der entsprechenden Höhe in der Verpflegungstabelle im Customizing ein. Ordnen Sie dann im Customizing unter
Eigenschaften für unternehmensspezifische Reisearten definieren
der unternehmensspezifischen Reiseart
Krankenhaus Tarif 1
das Bereichskennzeichen
A
und der unternehmensspezifischen Reiseart
Krankenhaus Tarif 2
das Bereichskennzeichen
B
zu.
Für Aufenthalte im Ausland wird je 24-Stunden-Intervall ein Erstattungsanteil als Anzahl von Dritteln ermittelt. Liegen mehrere verschiedene Zwischenziele in einem 24-Stunden-Intervall, wird der Betrag aufgrund eines Mischsatzes ermittelt. Inländische Zwischenziele während des Auslandsaufenthalts sind nicht möglich, sie können nur vor oder nach dem Auslandsaufenthalt erfasst werden.
Der Inlandsanteil bei Auslandsreisen ergibt sich aus der Ausland/Inland-Differenzenrechnung. Er kann weiter nach
Tarif-1
- und
Tarif-2
-Anteilen differenziert werden.Die Anzahl der je Tarif zu erstattenden Drittel im Inland (steuerlich: Zwölftel) ergibt sich aus der Differenzenrechnung von
Tarif 1
/
Tarif 2
gekappt am gesamten Inlandsanteil.
Abwesenheiten vom Dienstort im Ausland können Sie über das Hilfskonstrukt eines ausländischen Zwischenziels mit 0,- € Erstattung abbilden.
Eine Erstattung von Krankenhausaufenthalten im Ausland können Sie nur manuell über Ersatzbelege vornehmen.
Abzüge
Abzüge für unentgeltliche Verpflegung im Inland werden durch die Angabe von Datum und Uhrzeit jeweils einem Tarif zugeordnet und in Summe von der Erstattung im jeweiligen Tarif abgezogen.
Im Ausland wird der Abzug durch die Angabe von Datum und Uhrzeit einem 24-Stunden-Intervall zugeordnet und vom Erstattungssatz dieses Intervalls abgezogen.
Die Eingabe von Abzügen während einer Abwesenheit vom Dienstort, einem Krankenhausaufenthalt und genau zu Beginn und Ende der Dienstreise bzw. eines Reiseabschnittes ist nicht möglich.
Hinweis
Durch die Zusammenfassung von verschiedenen Reiseabschnitten zu Tarifen und die Bildung von Mischsätzen im Ausland ist eine Kostenzuordnung auf Zwischenzielebene nicht mehr möglich.