Grenzübertrittsregeln pro Bundesland Im Add-on-System ab Release HRPS 452A können Sie im Customizing der SAP-Reisekostenabrechnung für die Reiseregelungsvariante eines Bundeslandes auswählen, daß die in den Landesreisekostengesetzen bzw. den korrespondierenden Auslandsreisekostenverordnungen vorgegebenen Bestimmungen zum Grenzübertritt aktiv werden sollen.
In den Grenzübertrittsregeln ist festgelegt, welche Tagegeldpauschale am Tag des Grenzübertritts erstattet wird: je nach Uhrzeit des Grenzübertritts wird die Inlands- oder Auslandspauschale gezahlt. Für die Auslandpauschale ist festgelegt, ob die Pauschale des Grenzortes oder des letzten Geschäftsortes gezahlt wird.
Zusätzlich ist in der Gesetzgebung bestimmt, ob die Grenzübertrittsregeln nur bei mehrtägigen oder auch bei eintägigen Auslandsdienstreisen gelten und ob sie bei der Rückreise (Grenzübertritt vom Ausland ins Inland) und bei der Hinreise (Grenzübertritt vom Inland ins Ausland) gelten.
Die Grenzübertrittsregeln aktivieren Sie im Customizing der Reisekostenabrechnung unter .
Für die Grenzübertrittsregeln sind im Customizing des Reisemanagements unter folgende Konstanten hinterlegt:
REIGR: Grenzübertrittszeit Rückreise
REIGH: Grenzübertrittszeit Hinreise