Trennungsgeld Mit dem Trennungsgeldmanager können Sie im Reisemanagement Trennungsgelder sowohl für den auswärtigen Verbleib als auch für die tägliche Rückkehr für den öffentlichen Dienst Deutschland anlegen, verwalten, abrechnen und überleiten.
Abgebildet sind die Bestimmungen der Inlandstrennungsgeldverordnungen des Bundes und der folgenden Bundesländer:
Baden-Württemberg
Bayern
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Thüringen
Die Inlandstrennungsgeldverordnung des Bundes ist derzeit auch für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gültig.

Die jeweiligen Auslandstrennungsgeldverordnungen werden nicht unterstützt.
Trennungsgelder können nur im Rahmen des Öffentlichen Dienstes Deutschland nach der Trennungsgeldverordnung (TGV) und den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) bearbeitet werden. Folgende Einstellungen müssen Sie dafür im Customizing des Reisemanagements kontrollieren oder vornehmen.
Stellen Sie sicher, dass im Customizing des Reisemanagements unter
Reiseabrechnung
Stammdaten
→
Steuerungsparameter für Reisekosten
Sonderregeln für Branchenlösungen
aktivieren
für die gewünschte Reiseregelungsvariante das Branchenkennzeichen
Öffentlicher Dienst (1)
gesetzt ist. Erst dann werden die branchenspezifischen Funktionen für diese Reiseregelungsvariante aktiv.
Stellen Sie außerdem sicher, dass für die gewünschte Reiseregelungsvariante das
Regionale Kennzeichen(1) (BRKG, ARV, TGV)
gesetzt ist.
Kontrollieren Sie, ob die benötigten Abwesenheitsarten im Customizing definiert sind. Sie tun dies in der IMG-Aktivität
Abwesenheitsarten definieren für Öffentl. Dienst Deutschland
.
Führen Sie außerdem folgende IMG-Aktivitäten aus:
Alternative Lohnarten für Einzelbelege definieren
Alternative Lohnarten für Pauschalen definieren
Steuerfreie Verrechnungslohnarten für Hinzurechnungsbeträge zuordnen
Dienstantritts- bzw. Dienstrückreisen sind parallel zum Trennungsgeld als Dienstreise über ein bestimmtes Schema anzulegen und werden wie andere parallele Dienstreisen bei der Abrechnung des Trennungsgelds berücksichtigt.Siehe auch Dienstantritts- und Dienstrückreisen bearbeiten .
Die Funktionen des Trennungsgeldmanagers können über das Menü des Reisemanagementsaufgerufen werden. Dies sind im einzelnen:
- Anlegen (Transaktion TGANL)
- Ändern (Transaktion TGMOD)
- Anzeigen (Transaktion TGANZ)
- Trennungsgeldperioden bearbeiten (TGPER)
Im Unterschied zu Dienstreisen kann eine Trennungsgeldmaßnahme aus mehrerenPerioden ‑ in der Regel auf Monatsbasis – bestehen , die jede für sich bearbeitet, genehmigt, abgerechnet und übergeleitet werden kann. Die Trennungsgeldmaßnahme hat als Schlüssel analog zur Dienstreise eine eindeutige Nummer; die Perioden werden fortlaufend durchnummeriert (001, 002,...). Aus der Bearbeitung von Trennungsgeldmaßnahmen können Sie in die Pflege einer einzelnen Periode verzweigen. Da die Verwaltung einer Trennungsgeldmaßnahme durch spezielle Berechtigungen geschützt ist und i.d.R. dem Sachbearbeiter vorbehalten sein dürfte, ist für die Bearbeitung einer einzelnen Periode die Transaktion TGPER vorgesehen. Diese erlaubt die Realisierung eines dezentralen Erfassungskonzepts, bei dem der Zugriff auf die Trennungsgeldmaßnahme dem Sachbearbeiter vorbehalten bleibt, der Trennungsgeldempfänger aber Erfassungen in der jeweiligen Periode (z.B. Belege; gefahrene Kilometer; Abwesenheiten etc.) selber vornehmen kann. Die Bearbeitung einer Trennungsgeldperiode ist ebenfalls durch spezielleBerechtigungen geschützt. Diese können zusätzlich oder alternativ zu den Reisekostenberechtigungen vergeben werden, so dass sowohl auf Ebene des Sachbearbeiters als auch beim Reisenden oder Trennungsgeldberechtigten zwischen dem Zugriff auf Dienstreisen und Trennungsgeldmaßnahmen bzw. -perioden differenziert werden kann. Weitere Informationen zu den Berechtigungen finden Sie in Trennungsgeld Berechtigungen .
Im Dialog können Trennungsgeldmaßnahmen und -perioden nicht mit den Transaktionen des Reisemanagements bearbeitet werden, sondern nur über den Trennungsgeldmanager. Abrechnung, Überleitung einzelner Perioden sowie Formulare und andere Auswertungen können mit den üblichen Programmen des Reisemanagements vorgenommen werden.
Die einzelne Trennungsgeldperiode kann wie eine einzelne Dienstreise genehmigt, abgerechnet, nach HR bzw. FI / FM übergeleitet, mittels DTA ausgezahlt und gedruckt werden. Darüber hinaus können einzelne bereits übergeleitete Perioden falls erforderlich rückgerechnet werden. Die Abrechnung einer einzelnen Periode kann sowohl aus der Pflegetransaktion für Trennungsgeldmaßnahmen als auch aus dem Periodenmanager heraus für eine einzelne Periode angestoßen werden. Die Massenabrechnung von Perioden erfolgt im Rahmen der Abrechnung von Dienstreisen mit analogen Mitteln.
Trennungsgeldperioden werden mit einem dem Reisekostennachweis analogen Formular ausgedruckt.
Da parallele Dienstreisen bei der Abrechnung von Trennungsgeldperioden zu berücksichtigen sind, sind Konsistenzbedingungen zu beachten. Wird eine parallele Dienstreise genehmigt, werden Trennungsgeldperioden, die diese Dienstreise in der Abrechnung berücksichtigen müssen, wieder zurückgesetzt, so dass sie erneut genehmigt und abgerechnet werden müssen. Gleichzeitig wird bei der Genehmigung die Abwesenheitstabelle in den betroffenen Trennungsgeldperioden aktualisiert.