Unterkunfts- und VerpflegungspauschalenDie Gewährung von Unterkunfts- und Verpflegungspauschalen ist für Inlands- und Auslandsreisen unterschiedlich geregelt. Bei Inlandsreisen wird zwischen Unterkunft und Verpflegung unterschieden und es werden zwei verschiedene Pauschalen gewährt. Bei Auslandsreisen werden Verpflegung und Unterkunft zu einer zusammengefaßt.
Inlandsreisen
Verpflegungspauschale
Für Mittag- und Abendessen wird je eine Erstattung abhängig von Stundenintervallen innerhalb der Reisezeit gewährt (siehe IMG-Aktivität Verpflegungspauschalen/Uhrzeit definieren ).
Soll Verpflegung pauschal erstattet werden, ist bei Erfassung der Reisefakten das Ankreuzfeld
Erstattung Mahlzeiten
("
Indemnité repas")
zu markieren.
Übernachtungspauschale
Eine Übernachtungspauschale wird bei Inlandsreisen innerhalb der Reisezeit gewährt, falls das nächtliche Stundenintervall komplett überschritten wird.
Soll Unterkunft pauschal erstattet werden, ist bei Erfassung der Reisefakten das Ankreuzfeld
Übernachtungsgeld ("Indemnité nuitée")
zu markieren.
Die vorgeschriebene gesetzliche Reduktion der Unterkunftspauschalen in Abhängigkeit von der Anzahl der Übernachtungen wird dabei berücksichtigt. Hierzu sind die Anzahl der Nächte, ab denen eine Reduktion der Unterkunftspauschalen eintritt, und der Prozentsatz der Reduktion als Konstanten definiert (siehe IMG-Aktivität Reiseabrechnungskonstanten überprüfen ) hinterlegt.
Auslandsreisen:
Bei Auslandsreisen werden Unterkunfts- und Verpflegungspauschalen zu einer Pauschale, der
"Indemnité journalière" (IJ)
, zusammengefaßt. Diese wird abhängig von Zeitintervallen innerhalb der Reisezeit gewährt und ist länderabhängig (siehe IMG-
Aktivität Verpflegungspauschalen definieren
).
Soll diese Pauschale gewährt werden, ist das Ankreuzfeld
Tagegeld
(
"Indemnité journalière")
zu markieren. Das Ankreuzfeld zur Übernachtungspauschale (
"Indemnité nuitée")
ist dabei ausgeblendet.