Behandlung von Abzügen Die gesetzlichen Anforderungen für den Öffentlichen Dienst Frankreich wurden bezüglich der Abzüge bei Reisekosten wie folgt realisiert:
Inlandsreisen
Gemäß der französischen Gesetzgebung für den Öffentlichen Dienst können für Inlandsreisen
Abzüge wegen unentgeltlicher Übernachtung bzw. Verpflegung vorgenommen werden, bzw.
die Reisekostenerstattungen um 50 % reduziert werden, wenn der Reisende in einer speziellen Unterkunft für den Öffentlichen Dienst untergebracht ist.
Innerhalb einer Inlandsreise kann tageweise ein Abzug von 50 % oder 100 % für Verpflegung und/oder Unterkunft erfolgen.
Customizing |
Diese Werte sind in der IMG-Aktivität
Im Standardcustomizing werden in der IMG-Aktivität
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Erfassungs dialog |
Im Dialog der Reisekostenabrechnung werden die Texte der Einträge zusammen mit dem jeweiligen Prozentsatz in der F4-Eingabehilfe angezeigt. Hinweise:
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Auslandsreisen
Für Reisen ins Ausland unterscheidet der französische Gesetzgeber nicht zwischen Verpflegungs- und Unterkunftspauschalen. Für beide existiert eine gemeinsame Pauschale.
Customizing |
Auch die Werte zu den Abzügen bei Auslandsreisen sind im Standardcustomizing in der IMG-Aktivität Abzüge definieren für die Reiseregelungsvariante Öffentlicher Dienst Frankreich (‘FR‘) hinterlegt. |
Erfassungs- dialog |
Da für Verpflegung und Unterkunft nur eine Pauschale existiert, wird im Erfassungsdialog auch nur eine Spalte für Abzüge angeboten, in der Sie – analog zum oben beschriebenen Sachverhalt – Reisespesenabzugsarten auswählen können. |
Aktivitäten
Customizing
Überprüfen Sie die Einstellungen in der folgenden IMG-Aktivität:
Customizing des .
Erfassungsdialog
Um einen Abzug zu Unterkunft oder Verpflegung einzugeben, wählen Sie im
Reisekostenmanager
auf der Registerkarte
Abzüge
den jeweiligen Eintrag in den Spalten
Abzug Verpflegung
und
Abzug Übernachtung
(bei Inlandsreisen) bzw. in der Spalte
Abzug Verpfl./Unt.
(bei Auslandsreisen) aus.