Behandlung von Abzügen

Die gesetzlichen Anforderungen für den Öffentlichen Dienst Frankreich wurden bezüglich der Abzüge bei Reisekosten wie folgt realisiert:

Inlandsreisen

Gemäß der französischen Gesetzgebung für den Öffentlichen Dienst können für Inlandsreisen

  • Abzüge wegen unentgeltlicher Übernachtung bzw. Verpflegung vorgenommen werden, bzw.

  • die Reisekostenerstattungen um 50 % reduziert werden, wenn der Reisende in einer speziellen Unterkunft für den Öffentlichen Dienst untergebracht ist.

Innerhalb einer Inlandsreise kann tageweise ein Abzug von 50 % oder 100 % für Verpflegung und/oder Unterkunft erfolgen.

Customizing

Diese Werte sind in der IMG-Aktivität Abzüge definieren (V_T706A) hinterlegt. Hierbei gibt es für die Branchenlösung Öffentlicher Dienst Frankreich 10 zusätzliche Festwerte für den Schlüssel der Reisespesenabzugsart:

  • Abzugswerte 1, 2, 3, 4, 5 : Abzug von der Verpflegung für den Öffentlichen Dienst Frankreich

  • Abzugswerte 6, 7, 8, 9, 0 : Abzug von der Unterkunft für den Öffentlichen Dienst Frankreich

Im Standardcustomizing werden in der IMG-Aktivität Abzüge definieren für die Reiseregelungsvariante Öffentlicher Dienst Frankreich (FR) für Abzüge von der Unterkunft und Abzüge von der Verpflegung jeweils zwei Einträge (50 % und 100 %) ausgeliefert.

Erfassungs dialog

Im Dialog der Reisekostenabrechnung werden die Texte der Einträge zusammen mit dem jeweiligen Prozentsatz in der F4-Eingabehilfe angezeigt.

Hinweise:

  • Bei Abzügen zur Unterkunft ist zu beachten, dass die Nacht vom Vortag zum angegebenen Datum reduziert wird. Somit reduziert ein Abzug, der für den 20.10.2000 eingetragen wurde, die Unterkunftspauschale der Nacht vom 19. auf den 20.10.2000. Solange die Beginnuhrzeit nach 00:00h liegt, ist die erste Nacht aus diesem Grund nicht eingabebereit, da sie im Normalfall nicht reduziert werden kann. (Die Änderung dieser Einstellung ist im Customizing des Reisemanagements unter Anfang des Navigationspfads Reiseabrechnung Navigationsschritt Stammdaten Navigationsschritt Reiseabrechnungskonstanten überprüfen Ende des Navigationspfads möglich, sollte aber nicht durchgeführt werden, da das System sonst nicht mehr den Vorgaben der Gesetzgebung entspricht).

  • Aus technischen Gründen können die Werte der F4-Eingabehilfe nicht tagesgenau dargestellt werden: Treten im Reiseverlauf Datumsgrenzen auf, zu denen die Werte in der IMG-Aktivität Abzüge definieren abgegrenzt wurden, so werden unter Umständen noch die alten Werte angezeigt. In der Abrechnung der Reisen werden aber immer die Werte gemäß der Customizing-Einträge gelesen.

Auslandsreisen

Für Reisen ins Ausland unterscheidet der französische Gesetzgeber nicht zwischen Verpflegungs- und Unterkunftspauschalen. Für beide existiert eine gemeinsame Pauschale.

Customizing

Auch die Werte zu den Abzügen bei Auslandsreisen sind im Standardcustomizing in der IMG-Aktivität Abzüge definieren für die Reiseregelungsvariante Öffentlicher Dienst Frankreich (‘FR‘) hinterlegt.

Erfassungs- dialog

Da für Verpflegung und Unterkunft nur eine Pauschale existiert, wird im Erfassungsdialog auch nur eine Spalte für Abzüge angeboten, in der Sie – analog zum oben beschriebenen Sachverhalt – Reisespesenabzugsarten auswählen können.

Aktivitäten

Customizing

Überprüfen Sie die Einstellungen in der folgenden IMG-Aktivität:

  • Customizing des Anfang des Navigationspfads Reisemanagements Navigationsschritt Reiseabrechnung Navigationsschritt Reiseerstattungsbeträge Navigationsschritt Abzüge Navigationsschritt Abzüge definieren Ende des Navigationspfads .

Erfassungsdialog

Um einen Abzug zu Unterkunft oder Verpflegung einzugeben, wählen Sie im Reisekostenmanager auf der Registerkarte Abzüge den jeweiligen Eintrag in den Spalten Abzug Verpflegung und Abzug Übernachtung (bei Inlandsreisen) bzw. in der Spalte Abzug Verpfl./Unt. (bei Auslandsreisen) aus.