Behandlung von Vorschüssen Verwendung
Die gesetzliche Vorgabe für den Öffentlichen Dienst Frankreich bezüglich Vorschüssen besagt, dass bei Dienstreisen ein Vorschuss auf 75% (bei Inlandsreisen) bzw. auf 100% (bei Auslandsreisen) der zu erwartenden Reisekostenerstattung begrenzt werden muss.
Um die Berechnung dieses Vorschusses zu erleichtern, können Sie im
Reisekostenmanager
eine spezielle Simulation der Reise durchführen. Dabei werden Ihnen die Ergebnisse angezeigt und der noch mögliche Vorschussbetrag wird automatisch berechnet, den Sie dann übernehmen bzw. ggf. manuell verändern können.
Vorgehensweise
So ermitteln Sie den noch möglichen Vorschussbetrag:
Sie haben eine Reise angelegt und die Rahmendaten bzw. Ziele eingegeben.
Wählen Sie die Registerkarte
Vorschüsse.
Wählen Sie dort
Vorschuss ermitteln
.
Auf dem folgenden Popup sehen Sie
den voraussichtlichen Gesamtbetrag der Reise,
den maximalen Vorschuss (abhängig von der jeweiligen Prozentzahl)
die Summe bisher gewährter Vorschüsse
den noch möglichen Vorschussbetrag
Ist der noch mögliche Vorschussbetrag positiv, wählen Sie
Vorschuss anlegen
, um den Vorschuss zu gewähren. Der Betrag wird auf die Registerkarte
Vorschüsse
übernommen. So lange Sie die Reise nicht gesichert haben, können Sie diesen Betrag nochmals ändern.
Einen von dem noch möglichen Betrag abweichenden Vorschuss bzw. einen Vorschuss in einer ausländischen Währung können Sie aus dem Popup heraus nicht automatisch anlegen. Diesen müssen Sie manuell auf der Registerkarte
Vorschüsse
eintragen.
Übersteigt die Summe der Vorschüsse den erlaubten Betrag, erfolgt bei Eingabe einmalig eine Warnmeldung.
Die Prozentwerte für den maximalen Vorschussbetrag entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Sie sind in den Konstanten VPROZ für das Inland und VPRZA für das Ausland abgelegt (siehe IMG-Aktivität Reiseabrechnungskonstanten überprüfen )
Siehe auch:
Weitere Informationen zur Vorschussbehandlung im Allgemeinen finden Sie in dieser Dokumentation unter