Wegstreckenentschädigung gemäß dem LRKG Rheinland-Pfalz Gesetzliche Vorgabe (§3 LVO, Abs. 2-3)
Für anerkannt privateigene Kraftfahrzeuge sind die Kilometer-Sätze nach der Fahrleistung im Kalenderjahr gestaffelt. Dabei reduziert sich die nach der Grundstaffel zu vergütende Kilometerzahl im Jahr der Anerkennung jeweils um ein Zwölftel für jeden wegfallenden vollen Kalendermonat.
Diese Möglichkeit können Sie nun im Customizing der SAP-Reisekostenabrechnung einstellen.
Um diese Regel zu aktivieren, gehen Sie folgendermaßen vor:
Aktivieren Sie im IMG der Reisekostenabrechnung in der Aktivität
Sonderregeln für Branchenlösungen aktivieren
für die entsprechende Reiseregelungsvariante den Eintrag
LRKG: Rheinland-Pfalz.
Hinterlegen Sie in
Infotyp 0017 (Reiseprivilegien)
für alle Mitarbeiter mit anerkannt privateigenem Fahrzeug im Feld
Beginndatum für jährliche Kumulation
das Datum der Anerkennung des Fahrzeuges.
Hinweis
Währung mit drei Nachkommastellen:
Die LRKG Rheinland-Pfalz beinhaltet ebenfalls eine Besonderheit bei halben Pfennigbeträgen für regelmäßig dienstlich mitbenutzte Kraftfahrzeuge. Beachten Sie daher, daß Sie für den Einsatz der SAP-Reisekostenabrechnung gemäß LRKG Rheinland-Pfalz ebenfalls Einstellungen zu einer zusätzlichen Währung mit drei Nachkommastellen vornehmen müssen
Weitere Informationen zur Wegstreckenentschädigung finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) des Reisemangagements unter .