Erstattung der Übernachtungskosten ohne Nachweis Im BRKG werden für notwendige Übernachtungen, die Sie nicht durch einen Einzelbeleg nachweisen, Übernachtungsgelder erstattet. Im Inland gelten für eine mindestens achtstündige Dienstreise folgende Sonderregeln:
Falls die Dienstreise bis 3 Uhr morgens angetreten wird, wird ein zusätzliches Übernachtungsgeld gewährt.
Falls die Dienstreise vor 2 Uhr nachts endet, wird für die letzte Nacht kein Übernachtungsgeld gewährt.
Um für eine Reise die Zahlung des Übernachtungsgeldes durch das System zu veranlassen, können Sie das Kennzeichen
Übernachtungsgeld
in den Rahmendaten der Reise markieren. Das System zeigt die Anzahl der Übernachtungsgelder an, die erstattet werden.