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Verwendung

Sie müssen für den Service Embargo unbedingt alle Länder eingeben, mit denen Sie Handelsbeziehungen pflegen. Grund hierfür ist, dass die erste Stufe der von SAP Global Trade Services (SAP GTS) durchgeführten Embargoprüfungen auf Länderebene erfolgt. Wenn SAP GTS einen Beleg aus dem Backend-System erhält, der Geschäftspartner aus Ländern aufführt, die nicht in den Stammdaten für Embargoländer genannt werden, wird der Beleg automatisch gesperrt.

 

Aktivitäten

·        Um einen Eintrag für ein neues Land, an das Sie Waren exportieren, anzulegen, wählen Sie SAP Compliance Management ®Gesetzliche Kontrolle – Export ®Embargo ® Länderinformationen. Um einen Eintrag für ein neues Land, aus dem Sie Waren importieren, anzulegen, wählen Sie SAP Compliance Management ®Gesetzliche Kontrolle - Import ®Embargo ® Länderinformationen.

·        Wählen Sie auf dem angezeigten Auswahlbild Ausführen.

·        Um einen neuen Ländereintrag anzulegen, können Sie im Rahmen Einträge auf Zeile anhängen klicken.

·        Anschließend können Sie das Land, das Sie in Ihre Embargostammdaten aufnehmen wollen, aus der Dropdown-Box durch Doppelklick wählen.

·        Sie können dann auf das neu hinzugefügte Land doppelklicken. Das Land wird jetzt im Rahmen Zeitreihe im unteren Bildbereich angezeigt.

·        Wenn Sie gegen dieses Land ein Embargo verhängen wollen, klicken Sie auf Zeile duplizieren. In der duplizierten Zeile können Sie das Kennzeichen Embargo setzen und eine Gültigkeitsdauer für das Embargo eingeben.

·        Um weitere Embargos mit einer anderen Gültigkeitsdauer anzulegen, klicken Sie erneut auf Zeile anhängen und fahren dann wie oben beschrieben fort.

·        Sichern Sie am Ende Ihre Angaben und bestätigen Sie die eingeblendete Systemmeldung.

 

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