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Gesetzliche Grundlage: Länder 
Als zweite Stufe der von SAP Global Trades Services (SAP GTS) für Belege und Geschäftspartner durchgeführten Embargoprüfungen benötigen Sie die gesetzliche Grundlage kombiniert mit der Länderinformation. Hierfür fügen Sie die länderspezifischen Informationen einer bestimmten gesetzlichen Grundlage hinzu. Sie verwenden diese Transaktion in Fällen, in denen ein Embargo gegen ein Land nur zu einer gesetzlichen Grundlage besteht.
Im Falle eines Exportszenarios müssen Sie u.U. aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung einer Behörde ein Embargo gegen alle Exporte aus dem Land Ihres Unternehmens in ein bestimmtes Land (Bestimmungsland) anlegen.
Im Falle eines Importszenarios müssen Sie u. U. aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung einer Behörde ein Embargo gegen alle Importe aus einem bestimmten Land (Abgangsland) in das Land Ihres Unternehmens anlegen.
Sie haben im Einführungsleitfaden (IMG) für Import- und/oder Exportkontrollen gesetzliche Grundlagen bearbeitet und aktiviert. Außerdem haben Sie alle Länder eingetragen, mit denen Sie Außenhandelsbeziehungen haben. Weitere Informationen zu diesen Einstellungen finden Sie im Business Scenario Configuration Guide: Compliance Management auf dem SAP Service Marketplace unter http://service.sap.com/gts ® Media Library ® Product Information
· Um einen Eintrag für eine neue gesetzliche Grundlage und ein Land, an das Sie Waren exportieren, anzulegen, wählen Sie SAP Compliance Management ® Gesetzliche Kontrolle –Export ® Gesetzliche Grundlage Abgangsland aus dem Gruppenrahmen Embargo.
· Um einen Eintrag für eine neue gesetzliche Grundlage und ein Land, aus dem Sie Waren importieren, anzulegen, wählen Sie SAP Compliance Management ® Gesetzliche Kontrolle –Import ® Gesetzliche Grundlage Abgangsland aus dem Gruppenrahmen Embargo.
· Wählen Sie auf dem angezeigten Auswahlbild Ausführen.
· Um einen neuen Eintrag anzulegen, können Sie im Rahmen Einträge auf Zeile anhängen klicken.
· Anschließend können Sie in der Dropdown-Liste die relevante gesetzliche Grundlage wählen.
· Jetzt können Sie das Land, das Sie in Ihren Embargostammdaten aufnehmen wollen, aus der Dropdown-Liste wählen.
· Doppelklicken Sie auf das Land oder die gesetzliche Grundlage, das bzw. die Sie der Liste hinzugefügt haben. Das Land wird jetzt im Rahmen Zeitreihe im unteren Bildbereich angezeigt.
· Wenn Sie gegen dieses Land ein Embargo verhängen wollen, wählen Sie Zeile duplizieren. In der duplizierten Zeile können Sie das Kennzeichen Embargo setzen und eine Gültigkeitsdauer für das Embargo eingeben.
· Um weitere Embargos mit einer anderen Gültigkeitsdauer anzulegen, wählen Sie erneut Zeile anhängen und fahren dann wie oben beschrieben fort.
· Sichern Sie am Ende Ihre Angaben und bestätigen Sie die eingeblendete Systemmeldung.
