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Pflegen von Kontrollstämmen im
Import/Export 
Die Zollbehörden stellen sicher, dass sich Unternehmen, die grenzenüberschreitenden Handel betreiben, an geltende Gesetze und Bestimmungen halten. Für den Import bzw. Export einiger Güter verlangen die Behörden von den Handelsunternehmen, dass diese Lizenzen beantragen, beispielsweise eine Shipper’s Export Declaration. Wenn Sie diesen Kontrollstamm beantragt haben, können Sie beispielsweise eine Freistellung oder einen allgemeinen Kontrollstamm beantragen. Um bei diesen Genehmigungen, die Sie von den Behörden erhalten, auf dem neuesten Stand zu bleiben und um beweisen zu können, dass Sie sich bei Handelsvorgängen an die gesetzlichen Grundlagen halten, können Sie diese Kontrollstämme mit SAP Compliance Management mit Ihren Geschäftstransaktionen abgleichen.
Sie haben gesetzliche Grundlagen für Import- und/oder Exportkontrollen angelegt und aktiviert und im Einführungsleitfaden für SAP GTS Lizenzarten angelegt und zugewiesen. Außerdem haben Sie im Einführungsleitfaden für SAP Global Trade Services (SAP GTS) Attribute angelegt und diese Kontrollstammarten zugewiesen. Weitere Informationen zu diesen Einstellungen finden Sie im Business Scenario Configuration Guide: Compliance Management auf dem SAP Service Marketplace unter http://service.sap.com/gts.
In SAP Compliance Management haben Sie folgende Möglichkeiten:
· Kontrollstämme anlegen
· Änderungen an bereits bestehenden Kontrollstämmen vornehmen
· Kontrollstämme anzeigen
Kontrollstämme anlegen
· Wenn Sie von den Zollbehörden einen Kontrollstamm erhalten haben und diesen in SAP GTS erfassen möchten, wählen Sie SAP Compliance Mangement ® Gesetzliche Kontrolle Import oder Export ® Kontrollstamm ® Pflegen ®Kontrollstamm anlegen
· Sie müssen die gesetzliche Grundlage, die Kontrollstammart und die Kontrollstammnummer in das folgende Eingabebild eingeben.
· Geben Sie im folgenden Haupteingabebild die Gültigkeitsdaten ein und – dies ist besonders wichtig – aktivieren Sie den Kontrollstamm. Entsprechend den von Ihnen angelegten Attributen können Sie das Bestimmungsland und das Ausgangsland eingeben.
Ab SAP GTS 3.0 können Sie die externe
Kontrollstammnummer der Zollbehörden in der Pflegefunktion für Kontrollstämme
bearbeiten (im Anlege- und Änderungsmodus). Dies ist abhängig von den Customizing-Einstellungen,
die Sie im Einführungsleitfaden für SAP Compliance Management –
Kontrollstammarten definieren vorgenommen haben. Weitere Informationen zu den erforderlichen
Customizing-Einstellungen finden Sie im Business Scenario Configuration
Guide: SAP Compliance Management in SAPNet unter Alias gts.
Änderungen an bereits bestehenden Kontrollstämmen vornehmen
· Sie möchten vielleicht Änderungen an den Daten einem bereits in SAP GTS vorhandenen Kontrollstamm vornehmen. Wählen Sie SAP Compliance Management ®Gesetzliche Kontrolle Export oder Import ® Kontrollstamm ® Pflegen ® Kontrollstamm ändern.
· Geben Sie folgenden Bild alle Daten zu dem bereits bestehenden Kontrollstamm ein. Dann können Sie Ihre Änderungen vornehmen.
Bereits bestehende Kontrollstämme anzeigen
· Sie haben außerdem die Möglichkeit, bestehende Kontrollstämme anzuzeigen. Wählen Sie SAP Compliance Management ®Gesetzliche Kontrolle Export oder Import ® Kontrollstamm ® Pflegen ® Kontrollstamm ändern.
· Diese Transaktion ist besonders hilfreich, wenn Sie detaillierte Informationen zu einem Kontrollstamm anzeigen möchten, der bereits im System vorhanden ist.
