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Funktionsdokumentation Gesetzliche Grundlage: Abgangs-/Bestimmungsland Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

Als dritte Stufe der von SAP Global Trades Services (SAP GTS) für Belege und Geschäftspartner durchgeführten Embargoprüfungen benötigen Sie die gesetzliche Grundlage kombiniert mit Informationen zum Abgangs- und Bestimmungsland. Mit diesem Prozess können Sie ein Embargo anlegen, wenn aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund eines durch einen Staat oder Völkerrecht verhängten Embargos mit einem Land keine Import- und Exportgeschäfte möglich sind.

Sie verwenden diese Transaktion für teilweise Embargosituationen zu Abgangs-/Bestimmungsland, indem Sie die länderspezifischen Informationen der gesetzlichen Grundlage und dem Abgangs- und Bestimmungsland hinzufügen.

 

Voraussetzungen

Sie haben im Einführungsleitfaden (IMG) für Import- und/oder Exportkontrollen gesetzliche Grundlagen bearbeitet und aktiviert. Außerdem haben Sie alle Länder eingetragen, mit denen Sie Außenhandelsbeziehungen haben. Weitere Informationen zu diesen Einstellungen finden Sie im Business Scenario Configuration Guide: Compliance Management auf dem SAP Service Marketplace unter http://service.sap.com/gts.

 

Aktivitäten

·        Um einen Eintrag für eine neue gesetzliche Grundlage und ein Abgangs-/Bestimmungsland, an das Sie Waren exportieren anzulegen, wählen Sie Compliance Management: Gesetzliche Kontrolle - Export ® Embargo ® Gesetzliche Grundlage/Abgangs-/Bestimmungsland.

·        Um einen Eintrag für eine neue gesetzliche Grundlage und ein Land, aus dem Sie Waren importieren anzulegen, wählen Sie SAP Compliance Management ® Gesetzliche Kontrolle - Import ® Embargo ®Gesetzliche Grundlage/Abgangs-/Bestimmungsland.

·        Wählen Sie auf dem angezeigten Auswahlbild Ausführen.

·        Um einen neuen Eintrag anzulegen, können Sie im Rahmen Einträge auf Zeile anhängen klicken.

·        Anschließend können Sie in der Dropdown-Liste die relevante gesetzliche Grundlage durch Doppelklick auswählen.

·        Für den Export wählen Sie das Land Ihres Unternehmens als das Abgangsland, das Sie Ihren Embargostammdaten hinzufügen wollen, indem Sie in der Dropdown-Liste auf dieses Land doppelklicken. Für den Import wählen Sie das Land des Geschäftspartners, von dem Sie keine Waren mehr importieren können, als Abgangsland.

·        Wählen Sie für den Export als nächstes das Land des Geschäftspartners als Bestimmungsland, das Sie Ihren Embargostammdaten hinzufügen wollen, indem Sie in der Dropdown-Liste auf dieses Land doppelklicken. Für den Import wählen Sie das Land Ihres Unternehmens als Bestimmungsland.

·        Anschließend können Sie auf das Land oder die gesetzliche Grundlage, das bzw. die Sie der Liste hinzugefügt haben, doppelklicken. Das Land wird jetzt im Rahmen Zeitreihe im unteren Bildbereich angezeigt.

·        Wenn Sie gegen dieses Land ein Embargo verhängen möchten, klicken Sie auf Zeile duplizieren. In der duplizierten Zeile können Sie das Kennzeichen Embargo setzen und eine Gültigkeitsdauer für das Embargo eingeben.

·        Um weitere Embargos mit einer anderen Gültigkeitsdauer anzulegen, wählen Sie erneut Zeile anhängen und fahren dann wie oben beschrieben fort.

·        Sichern Sie am Ende Ihre Angaben und bestätigen Sie die eingeblendete Systemmeldung.

 

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