ObjektdokumentationInfotyp Pendlerpauschale A (0058)

 

In diesem Infotyp können Sie Daten über die von einem Mitarbeiter in Anspruch genommene Pendlerpauschale speichern. Mit den Angaben in diesem Infotyp berechnet das System außerdem auch den Pendlereuro.

Die Pendlerpauschale gehört zu den Werbungskosten und reduziert die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Die Bemessungsgrundlage wird während der Personalabrechnung ermittelt. Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag und verringert somit direkt die Steuerschuld.

Bevor Sie Daten im Infotyp Pendlerpauschale A (0058) erfassen können, müssen Sie die Daten des betreffenden Mitarbeiters im Infotyp Steuerdaten A (0042) erfassen. Das System prüft, ob im angegebenen Zeitraum Steuerdaten für den Mitarbeiter vorhanden sind.

Struktur

Pendlerpauschale (Staffelung), Kilometer

Durch Auswahl der entsprechenden Staffelung im Feld Pendlerpauschale legen Sie fest, welcher Pauschalbetrag bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden soll. Mit der Angabe der Kilometer bestimmt das System zusätzlich den Pendlereuro.

Sie können entweder den Wert direkt wählen oder die nachfolgenden Felder als Eingabehilfe verwenden. Mit Hilfe der Felder Wohnung-Arbeitsstätte (einfach) oder Kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der entsprechenden Drucktaste zum Anpassen können Sie das System die passende Staffelung ermitteln lassen.

Beförderungskosten

Wenn dem Mitarbeiter Kosten für die Beförderung im Werkverkehr entstehen, müssen Sie die entsprechende Pendlerpauschale wählen und zusätzlich im Feld Beförderungskosten die tatsächliche Höhe seiner Ausgaben eingeben.

Liegen die Beförderungskosten für den Werkverkehr unter der Pendlerpauschale, werden nur die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten angerechnet.

Erklärung vom

Datumsangabe auf dem amtlichen Vordruck, den der Mitarbeiter beim Dienstgeber abgeben muss, wenn er das Pendlerpauschale in Anspruch nehmen möchte.

Anzahl Tage, an denen die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte zurückgelegt wird

Ab dem 01.01.2013 haben auch Teilzeitmitarbeiter Anspruch auf das Pendlerpauschale und den Pendlereuro, wenn sie die Strecke mindestens viermal im Kalendermonat zurücklegen. Je nach Häufigkeit erhält der Mitarbeiter ein Drittel, zwei Drittel oder drei Drittel der Pendlerpauschale und des Pendlereuros

Kleines/Großes Pendlerpauschale: Entfernungen, Wegzeit

Die Daten, die Sie in diese Felder eingeben, haben keinen Einfluss auf die Personalabrechnung; sie dienen lediglich Ihrer Information. Die Daten entsprechen im Wesentlichen den Angaben, die der Mitarbeiter auf dem amtlichen Formblatt („Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales“) machen muss.

Sie können die Daten jedoch verwenden, um die Staffelung des Pendlerpauschale und die Kilometer-Angabe für den Pendlereuro automatisch anzupassen. Wählen Sie hierfür im jeweiligen Bereich die Drucktaste zum Anpassen der Staffelung. Das System ermittelt dann die passende Staffelung für die Pendlerpauschale sowie die Kilometer-Angabe für den PendlerEuro. Als Grundlage dienen die Kilometer-Angaben unter Wohnung-Arbeitsstätte (einfach) oder Kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Integration

Der Infotyp Pendlerpauschale A (0058) wird Ihnen im Rahmen der Personalmaßnahme Einstellung zur Bearbeitung angeboten.

Wenn Sie im Infotyp Pendlerpauschale A (0058) Anfang des Navigationspfads Springen Navigationsschritt Steuerliche Daten Ende des Navigationspfads wählen, gelangen Sie auf das Bild Steuerdaten A anzeigen (Infotyp 0042). Wenn Sie eingegebene Daten sichern, überprüft das System in der Tabelle Absetzbeträge Steuer (A) (T5A2S), ob Ihre Eingabe im Feld Pendlerpauschale (Staffelung) zulässig ist.