FunktionsdokumentationWährungen im Controlling

 

Innerhalb des Controllings (CO) können verschiedene Währungen geführt werden.

Funktionsumfang

Innerhalb des Controllings können folgende Währungen geführt werden:

  • Kostenrechnungskreiswährung

    In dieser Währung wird die Kostenrechnung durchgeführt. Sie wird bei der Definition des Kostenrechnungskreises aufgrund des Kennzeichens der Zuordnungssteuerung und des Währungstyps festgelegt.

    (siehe Festlegen der Kostenrechnungskreiswährung)

  • Objektwährung

    Jedes Controlling-Objekt (z.B. Kostenstelle, Innenauftrag) verfügt über eine spezifische Objektwährung, die im Stammsatz definiert ist. Beim Anlegen eines Controlling-Objektes wird die Währung des Buchungskreises, dem das Objekt zugeordnet ist, als Objektwährung vorgeschlagen. Eine andere Objektwährung darf nur dann vereinbart werden, wenn die Kostenrechnungskreiswährung mit der Buchungskreiswährung bzw. den Buchungskreiswährungen übereinstimmt. Es gibt sowohl eine Objektwährung des Senders, als auch eine Objektwährung des Empfängers.

  • Transaktionswährung

    Die Transaktionswährung ist die Währung, in der die Belege im Controlling gebucht werden. Die Transaktionswährung kann von der Kostenrechnungskreiswährung und der Objektwährung abweichen. Das System kann aufgrund des vordefinierten Kurses automatisch Umrechnungen vornehmen.

Hinweis Hinweis

Istdaten rechnet das System immer zum Mittelkurs (Kurstyp M) um.

Den Kurstyp hinterlegen Sie für die jeweilige Währung. Für Plandaten können Sie in der Version einen alternativen Kurstyp angeben.

Ende des Hinweises

Alle drei Währungen werden sowohl in den Summensätzen als auch in den Einzelposten gespeichert. So können Sie im Informationssystem Auswertungen in den unterschiedlichen Währungen vornehmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie zuvor definiert haben, dass für den entsprechenden Kostenrechnungskreis alle Währungen fortgeschrieben werden. Weitere Informationen finden Sie in der Customizing-Aktivität Kostenrechnungskreis pflegen.

Beispiel Beispiel

Die Transaktionswährung ist USD, die Kostenrechnungskreiswährung ist EUR und die Objektwährung ist SFR. Die Umrechnung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. von Transaktionswährung in Kostenrechnungskreiswährung (USD in EUR)

  2. von Kostenrechnungskreiswährung in Objektwährung (EUR in SFR)

Ende des Beispiels.

Innerhalb des Controllings können bei buchungskreisübergreifender Kostenrechnung zusätzlich folgende Währungen als Kostenrechnungskreiswährung relevant sein:

Hauswährung

Die Hauswährung ist die Währung eines Buchungskreises (Landeswährung), in der die lokalen Bücher im externen Rechnungswesen geführt werden.

Für jeden Buchungskreis können ein oder zwei Parallelwährungen (= 2. und 3. Hauswährung) vereinbart werden, die in den Belegen gespeichert und in der Hauptbuchhaltung parallel zur Hauswährung fortgeschrieben werden.

Konzernwährung

Die Konzernwährung ist die Währung, in welcher der Konzernabschluss erfolgt.

Die Konzernwährung kann als Parallelwährung (= zusätzliche Hauswährung) für einen Buchungskreis vereinbart werden.

Hartwährung

Die Hartwährung ist eine landesspezifische Zweitwährung, die in Hochinflationsländern verwendet wird. Die Hartwährung kann als Parallelwährung (= zusätzliche Hauswährung) für einen Buchungskreis vereinbart werden. Die Hartwährung muss im Detailbild des Landes angegeben werden, für das sie gelten soll.

Indexwährung

Die Indexwährung ist eine landesspezifische, fiktive Währung, die in einigen Hochinflationsländern für Steuermeldungen vorgeschrieben wird. Die Indexwährung kann als Parallelwährung (= zusätzliche Hauswährung) für einen Buchungskreis vereinbart werden. Die Indexwährung muss im Detailbild des Landes angegeben werden, für das sie gelten soll.

Gesellschaftswährung

Die Gesellschaftswährung ist die Währung, die für eine Konzerngesellschaft verwendet wird. Im Controlling können Gesellschaften beliebig gewählt werden, um Divisionen, Produktgruppen oder Regionen zu repräsentieren.

Die Indexwährung kann als Parallelwährung (= zusätzliche Hauswährung) für einen Buchungskreis vereinbart werden. Die Gesellschaftswährung muss im Detailbild der Gesellschaft hinterlegt sein, für die sie gelten soll.

Weitere Informationen zur Definition von Parallelwährungen finden Sie im Customizing unter Anfang des Navigationspfads Finanzwesen Navigationsschritt Grundeinstellungen Finanzwesen Navigationsschritt Buchungskreis Navigationsschritt Parallelwährungen Navigationsschritt Zusätzliche Hauswährungen definieren Ende des Navigationspfads.