!--a11y-->
| Abfallwirtschaftskonzept (EHS) |
Konzept über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der anfallenden Abfälle.
In Deutschland schreibt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vor, dass Abfallerzeuger ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen müssen, die jährlich mehr als eine bestimmte Menge an besonders überwachungsbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Abfällen eines Abfallschlüssels erzeugen. Das Abfallwirtschaftskonzept muss auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden. Es wird häufig auf der Basis von Abfallbilanzen erstellt.
