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Im folgenden wird beschrieben, was Sie beachten müssen, wenn Sie diese Funktionen für die Jahreswechselarbeiten beim Kundenkreis Verwaltungen Deutschland einsetzen.
Obligovortrag vorbereiten
- Vor dem Obligovortrag müssen Sie ausgeglichene Anzahlungen mit dem Programm Anzahlungen zum Obligovortrag vorbereiten (RFFMSMARK_DP) auf erledigt setzen.
Obligovortrag
- Zum Vortrag von Allgemeinen Anordnungen (Mittelvormerkungsbelege mit einem Betrag von null), steht Ihnen das Programm Abschlussarbeiten: Allgemeine Anordnungen vortragen<DS:RE.RFFMCCF0>Abschlussarbeiten: Allgemeine Anordnungen vortragen (RFFMCCF0) zur Verfügung.
- Beim Vortrag von Belegen des Zahlungsbudgets wird das Geschäftsjahr um 1 erhöht, das Jahr der Kassenwirksamkeit wird ebenfalls um 1 erhöht (im Zahlungsbudget ist das Jahr der Kassenwirksamkeit immer identisch mit dem Geschäftsjahr).
- Rechnungen und Anzahlungen werden immer nur im Zahlungsbudget fortgeschrieben. Beim Obligovortrag werden diese Belege nur statistisch in das neue Jahr vorgetragen. Der Verfügtwert bleibt im alten Geschäftsjahr erhalten. Im neuen Geschäftsjahr wird kein Budget verfügt.
- Beim Vortrag von Belegen des Verpflichtungsbudgets wird das Geschäftsjahr um 1 erhöht, das Jahr der Kassenwirksamkeit bleibt erhalten.
- Beim Vortrag von Belegen des Verpflichtungsbudgets, bei denen das Jahr der Kassenwirksamkeit das Folgejahr des aktuellen Geschäftsjahrs ist (Jahr der Kassenwirksamkeit = Geschäftsjahr +1) wechselt der Beleg vom Verpflichtungsbudget in das Zahlungsbudget. Der Verfügtwert im Verpflichtungsbudget bleibt in diesem Fall im alten Geschäftsjahr erhalten (der Jahreswechsel-Einzelposten im alten Jahr wird nur statistisch fortgeschrieben).
- Customizingeinstellungen zu den Jahreswechselarbeiten für das Verpflichtungsbudget gelten immer für alle Jahre der Kassenwirksamkeit.
- Die Selektion somit der Vortrag von Belegen für einzelne Jahre der Kassenwirksamkeit ist nicht möglich.
Alle Bedingungen gelten ebenso für die Rücknahme des Obligovortrags.
Budgetübertrag
- Beim Übertrag von Zahlungsbudget wird das Geschäftsjahr um 1 erhöht, das Jahr der Kassenwirksamkeit wird ebenfalls um 1 erhöht (im Zahlungsbudget ist das Jahr der Kassenwirksamkeit immer identisch mit dem Geschäftsjahr).
- Beim Übertrag von Verpflichtungsbudget wird das Geschäftsjahr um 1 erhöht, das Jahr der Kassenwirksamkeit bleibt erhalten.
- Ein Übertrag von Verpflichtungsbudget, dessen Jahr der Kassenwirksamkeit das Folgejahr des aktuellen Geschäftsjahrs ist (Jahr der Kassenwirksamkeit = Geschäftsjahr +1), ist nicht möglich.
- Ein Übertrag zwischen Verpflichtungs- und Zahlungsbudget ist nicht möglich.
- Customizingeinstellungen für das Verpflichtungsbudget gelten immer für alle Jahre der Kassenwirksamkeit gleichermaßen.
- Das Starten der Programme für den Budgetübertrag für einzelne Jahre der Kassenwirksamkeit ist nicht möglich.
Alle Bedingungen gelten ebenso für Budget das Budget Obligo wie für die Budgetreste.
Anpassung von Freigaben und lokaler Sperre beim Budgetübertrag
Beim Budgetübertrag kann beim sendenden Budgetstrukturplan-Element und bei den hierarchisch übergeordneten Elementen eine Anpassung der Freigaben und der lokalen Sperren stattfinden.
Falls das aktuelle Budget (das sich nach dem Jahreswechsel ergibt) kleiner als die (momentane) Freigabe ist, wird die Freigabe auf den Budgetwert reduziert und die Freigabenänderung auf alle übergeordneten Elemente hochrolliert. Wenn Sie deckungsfähiges und nicht deckungsfähiges Budget getrennt freigeben, passt das Programm die Freigabe nur für eines der beiden Budgets an: wenn die Budgetart "Übertrag" zum deckungsfähigen Budget gehört, wird das deckungsfähige Budget angepasst, ansonsten das nicht deckungsfähige.
- Anpassung der lokalen Sperre
Die lokale Sperre wird um den Betrag reduziert, um den die Freigabe geändert wurde.