
Deutschland: Dienstartengenaue Kontenfindung nach KHBV/PBV
Verwendung
Die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) bzw. Pflegebuchführungsverordnung (PBV) legt für Krankenhäuser und Heime im öffentlichen Dienst fest, für welche Dienstarten in der Finanzbuchhaltung Aufwandskonten geführt und welcher Dienstart die Beschäftigten zugeordnet werden müssen.
Sie können die Personalaufwendungen dienstartengenau auf diese Aufwandskonten buchen, indem Sie das System so einstellen, daß bei der Kontenfindung neben dem symbolischen Konto und der Mitarbeitergruppierung für die Kontenfindung auch die Dienstart berücksichtigt wird.
Voraussetzungen
Sie haben die entsprechenden Einstellungen im Customizing der Personalabrechnung unter Abrechnung Deutschland ® Branchen ® Öffentlicher Dienst ® Krankenhäuser und Heime ® Dienstart vorgenommen.
Sie haben die entsprechenden Einstellungen im Customizing der Personalabrechnung unter Abrechnung Deutschland ® Auswertung für die Buchung ins Rechnungswesen ® Aktivitäten im RW-System ® Zuordnung der Konten ® Aufwandskonten zuordnen vorgenommen.
Funktionsumfang
Die Informationen über Dienstart/Unterdienstart werden von der Personalabrechnung aus den Stamm- und Zeitdaten und aus dem Organisationsmanagement gelesen und im Abrechnungsergebnis gespeichert.
Bei der Buchung ins Rechnungswesen liest das System diese Informationen aus dem Abrechnungsergebnis und berücksichtigt sie im Rahmen der Kontenfindung.