Anfang des Inhaltsbereichs Anspruchsberechtigung (PY)

Personalabrechnung (PY)

Stellt eine zu erwartende, zukünftige Leistung aus einer betrieblichen Versorgungseinrichtung dar. Ansprüche unterteilen sich in Primäransprüche, die einem Mitarbeiter direkt zugesagt werden, und Sekundäransprüche, die sich aus einem zugesagten Primäranspruch ergeben.

Beispiel:

Anspruch auf eine Altersrente.

Im Falle der Invalidität tritt an Stelle der Altersrente die Invalidenrente.

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