Abschreibung des Goodwill (EC-CS)
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Konsolidierung (EC-CS)
Wertminderung des Goodwill.
Der Goodwill wird (z.B. aufgrund gesetzlicher Regelungen) abgeschrieben,
- indem der Buchwert der Beteiligung auf die Perioden der voraussichtlichen Nutzung verteilt wird oder
- indem ein Impairmenttest durchgeführt wird und der Buchwert der Beteiligung anschließend ggf. außerplanmäßig abgeschrieben wird