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Calculating
Variable Payments for Consideration in Planned Remuneration 
Description
The function for taking various wage elements
into consideration in planned remuneration for the calculation of reduced
hours compensation (RHC) and winter compensation was revised:
1. Nach dem
Hinweisblatt 'BA II Kug 11 - 1.98' der Bundesanstalt für Arbeit zum
Antragsverfahren Kurzarbeitergeld können variable Lohnbestandteile aus dem
letzten abgerechneten Lohnabrechnungszeitraum vor Beginn des Arbeitsausfalls
bestimmt und dem Sollentgelt hinzugerechnet werden. Durch die Angabe der
Sonderregel 01 oder 02 im Infotypen Kurzarbeitergeld kann auf Monate vor
Beginn des Infotypen zurückgegriffen werden. Für die Bestimmung des relevanten
Monats ist aber der Beginn des Arbeitsausfalls entscheidend. Hiefür wurde eine
neue Sonderregel 11 angelegt.
2. Nach den
gesetzlichen Bestimmungen darf nur der steuerpflichtige Anteil der
Na-/So-/Fe-Zuschläge im Sollentgelt berücksichtigt werden. Im Standard wird
der steuerpflichtige Anteil nicht extra in eine Lohnart abgestellt. Aus diesem
Grund mußten für die Berücksichtigung im Sollentgelt die Lohnarten, die den
Gesamtbetrag (steuerpflichtig + steuerfrei) enthalten, in der
Verarbeitungsklasse 71 mit 2 geschlüsselt werden. Der steuerfreie Anteil, der
in der Lohnart /256 gesammelt wird, wurde fest im Coding abgezogen.
Über die Tabelle T5D2S ist es möglich, auch den steuerpflichtigen Anteil in
eine benutzereigene Lohnart abzustellen. Bisher war es nicht möglich diese
benutzereigenen Lohnarten direkt in der Verarbeitungsklasse 71 mit 2 zu
schlüsseln, da dann der steuerfreie Anteil aus der Lohnart /256 zu viel
abgezogen worden wäre. Bei der neuen Sonderregel 11 wird die /256 nur dann
abgezogen, falls auch sie in der Verarbeitungsklasse 71 mit 2 geschlüsselt
ist. Man hat nun bei Sonderregel 11 zwei Möglichkeiten, die var. Bezüge ins
Sollentgelt eingehen zu lassen:
a) Schlüsselung
der Gesamtlohnarten in der Verarbeitungsklasse 71 mit 2 (z.B. MQ30). In diesem
Fall muß auch die Lohnart /256 in der Verarbeitungsklasse 71 mit 2
geschlüsselt sein. Bei den Sonderregeln 01 und 02 wird die /256 weiterhin fest
abgezogen.
b) Falls der
steuerpflichtige Anteil z.B. der Lohnart MQ30 über die Tabelle T5D2S in eine
eigene Lohnart abgestellt wird, dann kann diese in der Verarbeitungsklasse 71
mit 2 geschlüsselt werden. In diesem Fall darf die /256 nicht mit 2
geschlüsselt werden.
Benötigt wird diese Möglichkeit z.B., wenn ein variabler Bezug gleichzeitig
eine Vergütung für Mehrarbeit ist. Dann muß der steuerpflichtige Anteil, der
keine Vergütung für Mehrarbeit ist, extra ausgewiesen und entsprechend
geschlüsselt werden.
3. Die zu
berücksichtigenden Lohnarten müssen in der Verarbeitungsklasse 71 mit 2
geschlüsselt sein. Bisher wurden die so geschlüsselten Lohnarten nur dann
berücksichtigt, falls auch im Infotyp Kurzarbeit eine Sonderregel angegeben
war. Nun werden, falls im Infotyp Kurzarbeit keine Sonderregel angegeben ist,
die Werte aus dem aktuellen Monat bestimmt und dem Sollentgelt hinzugerechnet.
Diese Funktionalität kann über die Tabelle T596D zeitlich abgegrenzt werden,
um Rückrechnungsdifferenzen zu vermeiden. Pflegen Sie dazu mit der Transaktion
SM30 im View V_T596D für den Eintrag 'KUGV: Variable Bezüge aus aktuellem
Monat' Beginn- und Endedatum.
Der Eintrag kann auch im IMG unter dem Punkt
Sollentgelt und Istentgelt bilden gepflegt werden.