Aktenspiegel  

Verwendung

Der Aktenspiegel umfaßt die Verwaltung von Darlehensunterlagen und -dokumenten im Rahmen der Darlehensvergabe.

Für die Bearbeitung eines Darlehens benötigen Sie vom Darlehensnehmer bestimmte Unterlagen. Eingereichte Unterlagen fassen Sie gewöhnlich in einer Akte zusammen. Fehlende Unterlagen müssen eingefordert werden.

Voraussetzung für das Anlegen einer Unterlage über den Aktenspiegel ist, daß dem Darlehen eine Akte zugeordnet wurde, d.h. daß das Aktenzeichen beim Anlegen bzw. Ändern eines Darlehens auf der Registerkarte Korrespondenz erfaßt wurde.

Funktionsumfang

Sie können einer Akte beliebig viele, z.B. alle sich in einem Finanzprojekt befindlichen Darlehen zuordnen. Einem Darlehen können Sie jedoch nur eine Akte zuordnen. Die Zuordnung kann nur aus einem Darlehen heraus vorgenommen werden.

Aktivitäten

Wählen Sie Stammdaten ® Aktenspiegel ® Ändern/Anzeigen. Unter Umfeld ® Darlehen zur Akte können Sie sich alle der Akte zugeordneten Darlehen anzeigen lassen.

In der Akte können Sie alle Unterlagen sammeln, die für die Bearbeitung eines Darlehensvertrages benötigt werden. Welche Unterlagen gesammelt werden sollen, hängt von der Produktart und dem Status des Darlehens ab. Beispielsweise wollen Sie für einen Antrag eines Hypothekendarlehens folgende Unterlagen vom Darlehensnehmer anfordern und erfassen:

Möchten Sie das Darlehen danach in den Status Angebot übernehmen, benötigen Sie dann beispielsweise folgende Unterlagen:

Im Customizing legen Sie fest, ob eine Auszahlung nur stattfinden darf, wenn alle benötigten Unterlagen vorhanden sind, oder ob eine Auszahlung auch ohne diese Prüfung durchgeführt werden darf. Die Einstellung hierfür nehmen Sie im Customizing unter Plausibilitätsprüfungen definieren vor.