Mahnen  

Verwendung

Die Darlehensverwaltung nutzt im Bereich vergebener Darlehen für das Mahnwesen das Standard-Mahnprogramm der Finanzbuchhaltung (FI), das für die Verwaltung der Darlehensanforderungen erweitert wurde.

Die grundsätzliche Vorgehensweise ist:

 

Lesen Sie hierzu auch in der Dokumentation des FI-Finanzwesens unter Kreditorenbuchhaltung ® FI-Debitoren - und Kreditiorenbuchhaltung ® Mahnen.

Integration

Da das genutzte Standard-Mahnprogramm der Finanzbuchhaltung auf der Debitorenbuchhaltung basiert, muß in der Darlehensverwaltung mit der Debitorenbuchhaltung gearbeitet werden. Basierend auf der Debitorenbuchhaltung werden offene Posten erzeugt, die Grundlage der Arbeitsweise des Mahnprogrammes sind.

Voraussetzungen

Für das Zusammenspiel des Standard-Mahnprogrammes mit der Darlehensverwaltung müssen Sie im Customizing die entsprechenden Einstellungen unter Mahnwesen vornehmen.

Erst wenn ein gültiges Mahnverfahren für den Geschäftspartner hinterlegt ist, kann dieser Partner gemahnt werden. Eine Vorbelegung über das Darlehens-Customizing ist dabei möglich.

Vorgehensweise

Für die Ausführung des Mahnprogrammes gehen Sie wie folgt vor.

  1. Wählen Sie die Funktion Buchhaltung ® Debitorische Forderungen ® Mahnen.
  2. Sie gelangen auf das Selektionsbild des Standard-Mahnprogramms Mahnen.

  3. Fahren Sie fort, wie im Handbuch FI-Debitorenbuchhaltung unter FI-Debitoren- und Kreditiorenbuchhaltung ® Mahnen im Abschnitt Mahnprogramm ausführen beschrieben.
  4. In dem Bild Parameter legen Sie sowohl das Mahndatum sowie das Buchungsdatum, zu dem alle bis zu diesem Tag gebuchten Belege berücksichtigt werden, fest. Folgende Selektionskriterien für den Mahnlauf stehen Ihnen zur Verfügung:

Sie haben die Möglichkeit, eine weitere darlehensspezifische Einschränkung für das von Ihnen selektierte Debitorenintervall vorzunehmen. Von dem Bild Parameter gelangen Sie über Umfeld ® Treasury-Darlehen in die Mahnparameterpflege für Treasury-Darlehen. Das Bild gliedert sich in mehrere Bereiche:

    1. Sollstellung Mahngebühren und/oder Zinsen
    2. Zur Berechnung der Mahngebühren und/oder -zinsen geben Sie hier ein Buchungs-, Fälligkeits- und Valutadatum ein.

    3. Abgrenzung des selektierten Debitorenintervalles

Anhand folgender Selektionskriterien können Sie das zuvor ausgewählte Debitorenintervall zusätzlich einschränken:

- Abgrenzung allgemein:

- Abgrenzung Vertragsnummer

- Abgrenzung Finanzprojekt

- Abgrenzung Darlehensnehmer (Partnernummer)

Die Intervalle können zusätzlich auf die Verdichtungsebene Darlehen, Finanzprojekt und/oder Darlehensnehmer eingeschränkt werden. Es werden dann Mahnschreiben nur für die Darlehen erstellt, für die beim Anlegen bzw. Ändern auf der Registerkarte Korrespondenz im Bereich Mahnwesen die entsprechende Verdichtungsebene mitgegeben wurde.

Die Finanzprojektnummer geben Sie beim Anlegen bzw. Ändern eines Darlehens auf der Registerkarte Grunddaten: Basisdaten ein.