Meldewesen  

Den aus Versicherungsprämien gebildeten Deckungsrückstellungen (Prämienreserven), die in den Bilanzen der Versicherungen passivisch ausgewiesen werden, stehen als Grenzposten die zum Deckungsstock gehörenden Vermögenswerte gegenüber.

Diese Bildung eines Deckungsstockvermögens ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Sicherung der Forderungen der Versicherungsnehmer.

Die zum Deckungsstock gehörenden Werte werden in Deckungsstockverzeichnissen dokumentiert (siehe DV-Listen). Üblicherweise wird für jedes Versicherungsgeschäft (= Versicherungssparte) eines Versicherungsnehmers ein eigener Deckungsstock gebildet.

Der Deckungsstock selbst ist der Übersichtlichkeit halber in verschiedene Anlagekategorien unterteilt.

Mögliche Anlagekategorien sind:

Anlagekategorie

Beschreibung

DV 1

Namensschuldverschreibungen

DV 2

Schuldbuchforderungen

DV 8

Schuldverschreibungen

DV 9

Aktien

etc.

 

Im SAP-System wird am Depot das Stockkennzeichen und die Versicherungssparte gepflegt. Damit sind alle dem Depot zugehörigen Werte der jeweiligen Vermögensgruppierung und der Versicherungssparte zugeordnet.

In den nachfolgenden Kapiteln werden die Funktionen Deckungsstock: Umbuchung und Deckungsstock: Auskunft beschrieben.

Siehe auch:

Deckungsstock: Umbuchung

Deckungsstock: Auskunft