Voraussetzungen
Für die externe Korrespondenz können Sie in den Standing Instructions geschäftspartnerspezifisch festlegen, ob eine Gegenbestätigung des Geschäftspartners eingehen muß. Die manuelle Erfassung eingehender Bestätigungen und der automatische Abgleich gegen die korrespondierende Ausgangsbestätigung wird im Bestätigungsstatus des Geschäfts ausgewiesen.
Eingehende Bestätigungen können nur dann verarbeitet werden, wenn bereits eine ausgehende, externe, statusführende Korrespondenz (z.B. Bestätigung) erstellt wurde. Daneben muß in den Standing Instructions ein Schalter 'Gegenbestätigung erforderlich'' gesetzt worden sein. Ist die Zuordnung nicht eindeutig, so werden Sie durch eine Meldung zur eindeutigen Zuordnung aufgefordert. Nach erfolgtem Bestätigungsabgleich wird der Gegenbestätigungsstatus auf 'abgestimmt' gesetzt.
Vorgehensweise
Um eingehende Bestätigungen mit ausgehenden Bestätigungen abzugleichen, gehen Sie wie folgt vor: