Getrennte Buchung (empfohlene Vorgehensweise)
Wenn Rechnungen an Mitarbeiter (z. B. für Firmenwohnungen, Privatgespräche am Firmentelefon, etc.) ausgestellt werden, ergeben sich mehrwertsteuerrelevante Buchungen. Deswegen sollten Sie die folgenden Vorgänge nach dem Vereinbarungsprinzip getrennt durchführen:
Zusammengefaßte Buchung (nicht empfohlene Vorgehensweise)
Technisch ist es möglich, die Buchung dieser beiden Vorgänge zusammenzufassen und über die Komponente Buchung ins Rechnungswesen eine mehrwertsteuerrelevante Buchung Personalaufwendungen an Erträge/Aufwandsminderung durchzuführen. Dazu muß dem Ertrags-/Aufwandskonto, auf das die entsprechende Lohnart gebucht wird, im Finanzwesen ein festes Mehrwertsteuerkennzeichen zugeordnet werden. Dann wird dieses Mehrwertsteuerkennzeichen bei der Buchung der Personalabrechnungsergebnisse ins Rechnungswesen berücksichtigt, so daß eine Berechnung und Buchung der Mehrwertsteuer stattfindet.
Beachten Sie, daß wir diese Vorgehensweise nicht empfehlen und nicht garantieren können, daß die Berechnung und Buchung der Mehrwertsteuer in jedem Fall den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Wenn dem Ertrags-/Aufwandskonto eine der folgenden Steuerkategorien zugeordnet ist und in den Stammdaten des Kontos das Kennzeichen Buchung ohne Steuer erlaubt gesetzt ist, so wird von der Buchung ins Rechnungswesen bei der Buchung auf dieses Konto keine Mehrwertsteuerberechnung durchgeführt.
Wenn dem Ertrags-/Aufwandskonto eine der folgenden Steuerkategorien zugeordnet ist und in den Stammdaten des Kontos das Kennzeichen Buchung ohne Steuer erlaubt nicht gesetzt ist, so kann in dem hier beschriebenen Fall die Buchung ins Rechnungwesen nicht auf dieses Konto buchen.
Steuerkategorie |
Bedeutung |
* |
alle Steuerarten erlaubt |
+ |
nur Ausgangssteuer erlaubt |
– |
nur Vorsteuer erlaubt |
Siehe auch:
Buchung von Mehrwertsteuer