Arithmetisch degressive (digitale) Abschreibung 
Verwendung
Über die gesamte Nutzungsdauer wird die Summe der Restnutzungszeiträume in den einzelnen Jahren gebildet. Der Abschreibungsprozentsatz eines Geschäftsjahres ergibt sich dann aus der jeweiligen Restnutzungsdauer dividiert durch diese Summe. Im Ergebnis führt diese Methode zu Abschreibungsbeträgen, die in jeder Periode um den gleichen Betrag sinken.
Da nach Ablauf der Plandauer die Restnutzungsdauer nicht mehr definiert ist, kann nach Ende der Plandauer mit dieser Methode nicht mehr abgeschrieben werden. Es ist jedoch möglich, nach der ursprünglich festgelegten Nutzungsdauer auf eine andere Methode umzustellen.
Zugänge nach dem Abschreibungsbeginnjahr oder Nachaktivierungen würden zwangsweise zu einem positiven Restbuchwert zum Ende der Plandauer führen. Aus diesem Grund sind solche Bewegungen bei der arithmetisch degressiven Abschreibung nicht erlaubt. Nachträgliche Zugänge müssen hier als Unternummern zu der Anlage angelegt werden. Außerdem ist es bei der digitalen Abschreibung notwendig, daß Zugangsjahr uns AfA-Beginnjahr identisch sind.
Berechnung:
AfA = AHK * Restnutzungsdauer (aktuelle Periode) / Summe der Restnutzungsdauern (über alle Perioden)

AHK: 1000
Nutzungsdauer: 4
Summe d. Restnutzungsd.: 10 (= 4 + 3 +2 +1)
AfA 1. Jahr = 1000 * 4 / 10 = 400
AfA 2. Jahr = 1000 * 3 / 10 = 300
AfA 3. Jahr = 1000 * 2 / 10 = 200
AfA 4. Jahr = 1000 * 1 / 10 = 100