Verwendung
Über die Angabe des Abschreibungsprozentsatzes und des Gültigkeitszeitraumes kann ein wechselnder, typischerweise stufenweise fallender, Abschreibungsverlauf erreicht werden. Der Gültigkeitszeitraum kann sich dabei u.a. wahlweise auf das Aktivierungsdatum oder den Abschreibungsbeginn beziehen. Der Wechsel zwischen Stufen muß nicht zwangsweise auf Beginn bzw. Ende eines Geschäftsjahres fallen, es kann auch unterjährig auf einen anderen Abschreibungsprozentsatz gewechselt werden.
Berechnung:
AfA = Anschaffungswert * Prozentsatz der Stufe

AHK: 1000
Nutzungsdauer: 50
Prozentsatz 1.-8. Jahr: 5,00%
Prozentsatz 9.-14. Jahr: 2,50%
Prozentsatz 15.-50. Jahr: 1,25%
AfA Stufe 1 = 1000 * 5,00% = 50
AfA Stufe 2 = 1000 * 2,50% = 25
AfA Stufe 3 = 1000 * 1,25% = 12,5

Beachten Sie bitte, daß Sie bei der Definition der Abschreibungsstufen im System die Gültigkeitsdauer der einzelnen Abschreibungsstufen als Kumuliertwerte angeben müssen (