Lineare Abschreibungen über Gesamtnutzungsdauer 

Verwendung

Die Abschreibung der Anlage erfolgt gleichmäßig über die angegebene Gesamtnutzungsdauer. Nachaktivierungen und nachträgliche Zugänge führen dabei nur zu einer Erhöhung der Abschreibung um den Betrag, der erforderlich wäre, um den nachträglichen Zugang über die ursprüngliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Dies bewirkt zwangsweise eine Verlängerung der Abschreibungsdauer, d.h. des Zeitraumes vom Abschreibungsbeginn bis zum Erreichen des Buchwertes Null.

Berechnung:

AfA = AHK / Nutzungsdauer

AHK: 1000

Nutzungsdauer: 10

AfA = 1000 / 10 = 100

Kennzeichnend für diese Abschreibungsmethode ist ein Abschreibungsschlüssel, der sich einen Prozentsatz aus der Nutzungsdauer ermittelt und als Bezugsgröße vom Anschaffungswert oder Wiederbeschaffungswert ausgeht. Ferner erlauben bestimmte Abschreibungsschlüssel (über die hinterlegte Basismethode) eine Abschreibung nach Ablauf der Plandauer unter Buchwert Null.

Der Abschreibungsprozentsatz kann sich dabei nach Planende reduzieren, da statt der geplanten Nutzungsdauer dann mit der bisher abgelaufenen Nutzungsdauer weitergerechnet werden kann. Im 11. Jahr der Nutzung würde in diesem Fall nicht wie in den vorangegangen 10 Jahren mit 10 %, sondern nur noch mit 1/11 = 9,0909 % gerechnet.