Bewertung für die Vermögensteuer 
Verwendung
Wenn sich die vermögensteuerliche Bewertung an der sonstigen steuerrechtlichen Bewertung des Anlagevermögens orientiert (in Deutschland seit 1993), ist für den Vermögensausweis kein eigener Bewertungsbereich erforderlich. Sie können hierfür den Bereich 02 oder gegebenenfalls den Bereich 15 verwenden.
Vergleichen Sie hierzu auch den Abschnitt
Vermögensteuer.