Passivischer/Aktivischer Bilanzausweis von Investitionsförderungen 

Verwendung

Für die bilanzielle Darstellung von Investitionsfördermaßnahmen gelten die Erläuterungen zu den Sonderabschreibungen analog. Für den passivischen Bilanzausweis benötigen Sie den Bereich 51. Pro Fördermaßnahme sind die zu bebuchenden Passivkonten festzulegen.

Für die Behandlung der Fördermaßnahmen als aktivische Minderung der AHK benötigen sie nicht unbedingt einen eigenen Bereich. Sie können die Investitionsfördermaßnahmen prinzipiell in jedem Bereich von den Anschaffungskosten absetzen. Wenn Sie jedoch je Anlage unter Umständen mehrere Förderungen führen und die Werte getrennt ausweisen möchten, müssen Sie für jede weitere Fördermaßnahme einen eigenen Bereich verwenden. Der Bereich 41 ist für das explizite Führen einer aktivisch abgesetzten Fördermaßnahme definiert.

Vergleichen Sie hierzu auch den Abschnitt Spezielle Bewertungen.