In der Tabelle Berufsgenossenschaften (T5D3A) kann für die Berufsgenossenschaften der jährliche Höchstbetrag hinterlegt werden. In der Spalte BG-Brutto ist höchstens dieser Betrag für einen Mitarbeiter im Rahmen der Erstellung der BG-Liste (RPLSVDD0) anzudrucken.
Bisher war bei unterjährigen Ein- und Austritten keine Kürzung dieses Höchstbetrages vorzunehmen. Inzwischen ist es bei einigen Berufsgenossenschaften üblich, daß diese Höchstgrenze anteilig berechnet wird, wenn der Mitarbeiter im Auswertungsjahr in das Unternehmen ein- bzw. ausgetreten ist.
Für diese anteilige Berechnung ist in der Tabelle Berufsgenossenschaften (T5D3A) ein Ankreuzfeld aufgenommen worden. Ist das Feld markiert, wird in den genannten Fällen eine Kürzung des BG-Höchstbetrags vorgenommen.
Das genannte Ankreuzfeld pflegen Sie im Einführungsleitfaden
Abrechnung Deutschland -> Sozialversicherung -> Stammdaten -> Gesetzliche Sozialversicherung ->
Berufsgenossenschaften anlegen.