Zu Release 4.6A wurde die Ausübung von Wertpapierrechten vollständig überarbeitet. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über alle Neuerungen zu 4.6A:
| Was ging schon zu 4.5B | Neu zu 4.6A |
|---|---|
| Optionsschein auf Aktien | Optionsschein auf Aktien |
| Call mit Barausgleich oder | Put mit Barausgleich oder |
| Lieferung | Lieferung |
| Optionsschein auf Anleihen | Optionsschein auf Anleihen |
| Call mit Lieferung | Call mit Barausgleich |
| Optionsschein auf Anleihen | |
| Put mit Barausgleich oder | |
| Lieferung | |
| Optionsscheine auf Index | |
| Call oder Put mit Barausgleich | |
| Optionsscheine auf Währungen | |
| Call oder Put mit Barausgleich | |
| Bezugsrechte | |
| prozentnot. Wandelanleihen | stücknotierte Wandelanleihen |
| prozentnot. Optionsanleihen | stücknotierte Optionsanleihen |
| Aktientausch | |
| Kündigung von Anleihen durch | |
| den Emittenten oder Besitzer |
Die Wertpapierechte wurden um den Aktientausch ergänzt. In den Gattungsstammdaten einer Aktie können nun Tauschangebote zu einem bestimmten Tauschverhältnis inklusive einer Ausgleichszahlung hinterlegt werden. Diese Situation tritt vermehrt bei Übernahmenangeboten auf.
In den Gattungsstammdaten von Anleihen lassen sich sowohl die Option Kündigung durch den Emittenten (Callable Bonds) als auch die Option Kündigung durch den Besitzer (Putable Bonds) hinterlegen. Die Kündigungen gelten innerhalb einer bestimmten Kündigungsfrist zu einem bestimmten Kündigungspreis (stücknotierte Anleihen) oder zu einem bestimmten Kündigungskurs (prozentnotierte Anleihen).
Die bisherigen Funktionen:
werden nun durch eine einzige Funktion abgelöst. Sie finden die Funktionim Anwendungsmenü des Bereichs Wertpapiere unter
Handel --> Wertpapierrecht --> Ausüben
Mit dieser Funktion lassen sich alle Wertpapierrechte ausüben. Über
eine Baumstruktur ist es möglich, zwischen den Rechtstypen (Optionsscheine, Bezugsrechte, Optionsanleihen...) zu navigieren.
Die Ausübung von Wertpapierrechten besitzt eine eigene Stornofunktion. ie finden die Funktion im Anwendungsmenü des Bereichs Wertpapiere unter Handel --> Wertpapierrecht --> Stornieren.
Beim Anlegen von Gattungsstammdaten für Optionsscheine ist die Angabe des Optionstyps (Call / Put) und der Verrechnung (Barausgleich / Lieferung) nicht mehr zwingend erforderlich. Spätestens bei der Ausübung müssen aber Optionstyp und Verrechnung spezifiziert werden.
Zudem wird noch die Option 'Verfall eines Optionsscheins' bei der Ausübung angeboten. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Ausübung des Optionsschein nicht zu einem positiven Ergebnis führt und der Optionsschein normalerweise ohne eine Ausübung verfällt.
Damit bereits bestehende Wertpapierrechte (dh. es existieren bereits Gattungsstammdaten) ausgeübt werden können, ist es zwingend erforderlich zuvor den Report 'RFVWERMR' zu starten.