Verwendung
Dieses Programm erstellt eine Liste aller Belege, die während einer Auslandsreisen angefallen sind und für die das Unternehmen möglicherweise die bezahlte Vorsteuer zurückfordern kann. Dies ist nur für diejenigen Länder möglich, mit denen das Land ihres Unternehmenssitzes Vorsteuerabkommen abgeschlossen hat.
Funktionsumfang
Sie können die Belege nach Zeitintervall, Land, Währung und Spesenart selektieren. Das System generiert zunächst eine Gesamtliste, die alle Belege anzeigt, die den von Ihnen ausgewählten Selektionsbedingungen entsprechen und die als Hauptziel oder Zwischenziel das von Ihnen ausgewählte Land enthalten. Da eine eindeutige Zuordnung der Belege zu einem Land nicht möglich ist, müssen Sie die Gesamtliste manuell nachbearbeiten und alle Belege entfernen, die bei der Reise nicht in dem ausgewählten Land entstanden sind.
Für die Nachbearbeitung haben Sie zwei Möglichkeiten:
Das System nimmt keine Berechtigungsprüfung im Report vor, da das Programm für die Massenverarbeitung von Daten und nicht für die Einzelauswertung von Reisen vorgesehen ist.
Ausnahme bei der Selektion
Bei österreichischen Firmen mit dem Buchungskreisland AT, selektiert das Programm sämtliche Reisen, da in Österreich Auslandsreisen unter fünf Stunden Dauer als Inlandsreisen gewertet werden.
Minimaler Belegbetrag
Neben den oben bereits angesprochenen Selektionsbedingungen können Sie zusätzlich nur diejenigen Belege in die Auswertung aufnehmen, die einen minimalen Betrag in der angegebener Währung erreichen. Das System rechnet hierfür Belegbeträge, die in bezug auf die von Ihnen angegebene Währung als Fremdwährung gelten, um und vergleicht, ob der minimal Betrag erreicht worden ist. Wenn der Beleg dieses Kriterium erfüllt, nimmt das System den Beleg in die Gesamtliste auf.
Beispiel
Die umgerechneten Beträge der Belege müssen größer oder gleich dem minimalen Betrag sein. Es existiert ein Belegbetrag von 95 französische Franc (FRF) und ein Belegbetrag von 85 FRF. Der minimale Betrag sei 30 Deutsche Mark (DEM). Der Wechselkurs sei 1 DEM = 3 FRF. Damit wird der Beleg mit dem Betrag von 95 FRF in die Gesamtliste aufgenommen, da der minimale Betrag von 30 DEM (entspricht 90 FRF) erreicht worden ist. Hingegen wird der Beleg mit dem Betrag von 85 FRF nicht selektiert.
Siehe auch:
Vorsteuerrückforderungen erstellen