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Zeitkontingentabgeltungsvorschriften definieren
In diesem Arbeitsschritt legen Sie
Zeitkontingentabgeltungsvorschriften (kurz: Abgeltungsvorschriften) fest.
Abgeltungsvorschriften sind Subtypen des Infotyps
Zeitkontingentabgeltungen (0416). Sie steuern, welche Daten ein
Sachbearbeiter im Infotyp eingeben muss, um eine Abgeltung zu erfassen.
Durch Zeitkontingentabgeltungen können Sie Abwesenheitsansprüche, insbesondere
Urlaubsansprüche ausbezahlen. Voraussetzung ist, dass Sie diese
Abwesenheitsansprüche über den Infotyp Abwesenheitskontingente (2006)
verwalten (hierzu siehe auch:
Verwaltung von Zeitkonten durch
An-/Abwesenheitskontingente)
Voraussetzungen
Zur Zuordnung der Lohnarten lesen Sie das
Kapitel
Zeitkontingentabgeltung im Einführungsleitfaden der
Personalabrechnung.
Standardeinstellungen
Die SAP-Standardauslieferung enthält einige
Muster für Abgeltungsvorschriften.
Aktivitäten
1. Überprüfen
Sie die SAP-Mustereinträge. Fügen Sie neue Einträge gemäß Ihren Anforderungen
hinzu.
2. Wählen Sie
dazu Neue Einträge.
3. Tragen Sie
in das Feld Subtyp einen vierstelligen
Subtyp-Schlüssel, beginnend mit einem Buchstaben, für Ihre
Abgeltungsvorschrift ein.
4. Geben Sie im
Feld Bezeichnung die Subtyp-Bezeichnung für Ihre
Abgeltungsvorschrift ein. Wählen Sie eine sprechende Bezeichnung. Sie dient
dem Sachbearbeiter zur Auswahl des gewünschten
Abgeltungsverfahrens.
5. Führen Sie
eine der folgenden Aktionen aus:
- Ordnen Sie der Abgeltungsvorschrift eine
Kontingentabtragungsregel zu. Die Abtragung der Kontingente wird dann
gemäß einer Kontingentabtragungsregel gesteuert. In diesem Fall braucht der
Sachbearbeiter nur die Anzahl des abzugeltenden Kontingentes anzugeben.
Siehe auch:
Abtragungsregeln
für An-/Abwesenheitskontingente festlegen
- Ordnen Sie der Abgeltungsvorschrift einen
Abwesenheitskontingenttyp zu. Es werden dann die Kontingente eines Typs
abgetragen. Auch in diesem Fall braucht der Sachbearbeiter nur die Anzahl des
abzugeltenden Kontingentes anzugeben.
- Führen Sie keine Zuordnung durch. In diesem
Fall definieren Sie eine freie Abgeltung.
6. Löschen Sie
nicht benötigte Einträge.