| Abgang |
Vorgang des vollständigen oder teilweisen Verkaufs der Beteiligung an einer Konsolidierungseinheit, und zwar an eine Einheit, die außerhalb des Konsolidierungskreises liegt.
Der Verkauf an eine andere Konsolidierungseinheit des gleichen Konsolidierungskreises ist eine Umbuchung.
Dies impliziert, daß eine Umbuchung innerhalb einer Konsolidierungskreishierarchie evtl. als Abgang innerhalb eines Konsolidierungskreises zu behandeln ist.