Abwesenheiten
In den folgenden Arbeitsschritten können Sie
differenzierte Regelungen hinterlegen, wie Abwesenheiten von Mitarbeitern in
der Personalabrechnung behandelt werden sollen. So können Sie Vorgaben dafür
definieren, auf welcher Berechnungsgrundlage eine bezahlte Abwesenheit
bewertet werden soll und daß für bestimmte Abwesenheiten Zuschüsse gewährt
werden, während andere Abwesenheiten zu Abzügen führen sollen.
Sie können zum Beispiel
- Grundlagen für die Ermittlung von
Gehaltskürzungen für einen unbezahlten Abwesenheitstag festlegen
- einen Urlaubsgeld-Festbetrag pro
Abwesenheitstag bestimmen,
- definieren, wie eine Krankheit bewertet werden
soll,
- festlegen, daß eine Abwesenheit mit einem
später zu definierenden Durchschnittsgehalt bewertet werden soll,
- Sonderverarbeitungen für spezielle
Anforderungen hinterlegen.
Es gibt vier unterschiedliche Methoden der
Abwesenheitsbewertung. Diese Methoden können Sie einzeln, aber auch in
Kombination miteinander einsetzen.
Im folgenden stellen wir Ihnen die vier
Methoden in einer Übersicht kurz vor:
1. Bildung von
Zählklassen für die Aliquotierung:
Unbezahlte bzw. nur teilweise bezahlte Abwesenheiten führen zu einer Kürzung
des Lohnes/Gehaltes.
Beispiel: Das Gehalt von Mitarbeitern, die einen unbezahlten Urlaub genommen
haben, soll gekürzt werden.
2.
Abwesenheitsbewertung nach dem Hätte-Prinzip:
Die Abwesenheit wird bewertet, als ob der Mitarbeiter gearbeitet hätte.
Beispiel: Ein Mitarbeiter soll im Fall einer bezahlten Arbeitsunfähigkeit
neben seinem Grundlohn auch dieselben Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge
erhalten, die er bei einer Anwesenheit bekommen hätte.
3. Bewertung
von Abwesenheiten über Durchschnitte oder Konstanten:
In das Anzahlfeld der Lohnart wird die Zahl der Abwesenheitsstunden,
Abwesenheitstage, Kalendertage, Abrechnungstage oder Abrechnungsstunden
gestellt.
Beispiel: Die durchschnittlich gearbeiteten Mehrarbeiten der Mitarbeiter
sollen zu einem Urlaubsgeldzuschuß führen.
4. Individuelle
Berechnung:
Wenn Ihnen die von der SAP angebotenen Möglichkeiten zur Abwesenheitsbewertung
nicht ausreichen, können Sie eigene Personalrechenregeln erstellen, mit denen
Sie eine Sonderverarbeitung durchführen.