Dieser Abschnitt behandelt die Funktionen des Nachteilsausgleichs.
Werden Mitarbeiter durch eine kurzfristige
Änderung der Sollarbeitszeit (Infotyp Vertretungen (2003)) z.B. auf
eine andere Schicht versetzt, dann kann ihnen daraus ein finanzieller Nachteil
entstehen.
Einige Betriebsvereinbarungen, Tarife oder gesetzliche Vorgaben sehen für
diesen Fall vor, daß die Mitarbeiter für die finanziellen Nachteile, die ihnen
in dieser Situation entstehen, einen Ausgleich erhalten. Dieser sollte in Höhe
der Differenz zwischen der normalen Vergütung und der Vergütung durch die
Arbeit auf der Vertretung sein.
Der Mitarbeiter erhält alle auf der Vertretung erarbeiteten Zuschläge sowie
alle Zuschläge, die er erhalten hätte, wenn er auf seiner normalen schicht
gearbeitet hätte.
Beispiel
Der Arbeitszeitplan eines Mitarbeiters sieht
für die Woche X eine Nachtschicht vor. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf
Nachtzuschläge.
Dieser Mitarbeiter wird am Tag X auf eine Tagschicht versetzt. In dieser
erhält er keine Zuschläge. So würde dem Mitarbeiter durch die Vertretung ein
Nachteil in Höhe der Nachtzuschläge enstehen.
Verarbeitung
Über die Vertretungsart können Sie steuern, welche Vertretungen für einen Nachteilsausgleich in Frage kommen sollen. Der Nachteilsausgleich selbst wird im Schema xT00 durchgeführt.
Zum Vergleich zwischen der regulären
Arbeitszeit des Mitarbeiter und der sich durch die Vertretung ergebenden
Arbeitszeit werden beide Arbeitszeitpläne eingelesen und in zwei
unterschiedliche interne Tabellen gestellt.
Für beide Arbeitszeitpläne wird die Zeitlohnartenauswahl durchgeführt. Die
hierbei ermittelten Lohnarten werden in zwei unterschiedliche interne Tabellen
gestellt.
Für alle Tage, an denen eine für den Nachteilsausgleich relevante Vertretung vorliegt, werden die Lohnarten in den beiden Tabellen verglichen. Die betroffenen Lohnarten werden bewertet und die ermittelten Beträge pro Lohnart miteinander verglichen.
Ergibt der Vergleich, daß der Mitarbeiter bei
seiner regulären Arbeit eine höhere Vergütung erhalten würde, dann wird die
Differenz in der Lohnart M301 ausgewiesen und in die Tabelle IT gestellt. Der
dem Mitarbeiter entstandene Nachteil wird somit ausgeglichen.
Ergibt der Vergleich aber, daß die Arbeit auf der Vertretung höher vergütet
wird (z.B. durch Sonntags- oder Feiertagszuschläge), dann erhält der
Mitarbeiter die Vergütung für die Arbeit auf der Vertretung und die Zuschläge,
die er bei seiner normalen Schicht erhalten hätte. Dieser Vorteil wird nicht
speziell ausgewiesen.