Nachteilsausgleich

Dieser Abschnitt behandelt die Funktionen des Nachteilsausgleichs.

Werden Mitarbeiter durch eine kurzfristige Änderung der Sollarbeitszeit (Infotyp Vertretungen (2003)) z.B. auf eine andere Schicht versetzt, dann kann ihnen daraus ein finanzieller Nachteil entstehen.
Einige Betriebsvereinbarungen, Tarife oder gesetzliche Vorgaben sehen für diesen Fall vor, daß die Mitarbeiter für die finanziellen Nachteile, die ihnen in dieser Situation entstehen, einen Ausgleich erhalten. Dieser sollte in Höhe der Differenz zwischen der normalen Vergütung und der Vergütung durch die Arbeit auf der Vertretung sein.
Der Mitarbeiter erhält alle auf der Vertretung erarbeiteten Zuschläge sowie alle Zuschläge, die er erhalten hätte, wenn er auf seiner normalen schicht gearbeitet hätte.

Beispiel

Der Arbeitszeitplan eines Mitarbeiters sieht für die Woche X eine Nachtschicht vor. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Nachtzuschläge.
Dieser Mitarbeiter wird am Tag X auf eine Tagschicht versetzt. In dieser erhält er keine Zuschläge. So würde dem Mitarbeiter durch die Vertretung ein Nachteil in Höhe der Nachtzuschläge enstehen.

Verarbeitung

Über die Vertretungsart können Sie steuern, welche Vertretungen für einen Nachteilsausgleich in Frage kommen sollen. Der Nachteilsausgleich selbst wird im Schema xT00 durchgeführt.

Zum Vergleich zwischen der regulären Arbeitszeit des Mitarbeiter und der sich durch die Vertretung ergebenden Arbeitszeit werden beide Arbeitszeitpläne eingelesen und in zwei unterschiedliche interne Tabellen gestellt.
Für beide Arbeitszeitpläne wird die Zeitlohnartenauswahl durchgeführt. Die hierbei ermittelten Lohnarten werden in zwei unterschiedliche interne Tabellen gestellt.

Für alle Tage, an denen eine für den Nachteilsausgleich relevante Vertretung vorliegt, werden die Lohnarten in den beiden Tabellen verglichen. Die betroffenen Lohnarten werden bewertet und die ermittelten Beträge pro Lohnart miteinander verglichen.

Ergibt der Vergleich, daß der Mitarbeiter bei seiner regulären Arbeit eine höhere Vergütung erhalten würde, dann wird die Differenz in der Lohnart M301 ausgewiesen und in die Tabelle IT gestellt. Der dem Mitarbeiter entstandene Nachteil wird somit ausgeglichen.
Ergibt der Vergleich aber, daß die Arbeit auf der Vertretung höher vergütet wird (z.B. durch Sonntags- oder Feiertagszuschläge), dann erhält der Mitarbeiter die Vergütung für die Arbeit auf der Vertretung und die Zuschläge, die er bei seiner normalen Schicht erhalten hätte. Dieser Vorteil wird nicht speziell ausgewiesen.