Beitragsgrundlagennachweis (BGN) 
Verwendung
Der Dienstgeber muß für jeden Versicherten für jedes abgelaufene Beitragsjahr die Gesamtsumme der allgemeinen Beitragsgrundlagen sowie die Gesamtsumme der Sonderzahlungen melden.
Um für jeden Versicherten die genannten Werte jährlich bei der Gebietskrankenkasse (GKK) zu melden, steht Ihnen der Report RPCBGNA0 (SV-Beitragsgrundlagennachweis GKK mit Datenträgeraustausch (A)) zur Verfügung.
Voraussetzungen
Funktionsumfang
Mit dem Report RPCBGNA0 können Sie
Aktivitäten
Um Beitragsgrundlagennachweise zu erstellen, wählen Sie vom Bild SAP R/3 aus Personal ® Personalabrechnung ® Europa ® Österreich ® Folgeaktivitäten ® Jährliche ® Auswertung ® Sozialversicherung ® BeitrGrlNachw.GKK.
Um weitere Informationen zu diesem Report zu erhalten, wählen Sie auf dem Reportselektionsbild Hilfe ® Hilfe zur Anwendung.